Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen
                            1. 7. 19 9 4 – 19  III  F/9/1  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum  Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale  Zusammenarbeit in Strafsachen  (Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1994)  1.  Der  Kanton  Glarus  tritt  dem  Konkordat  vom  5.  November  1992  über  die  Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen bei.  2.  Zuständige  Behörde  im  Sinne  von  Artikel  24  des  Konkordates  ist  das  Verhöramt.  3.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  4.  Dieser  Beschluss  tritt  mit  der  Annahme  durch  die  Landsgemeinde  in  Kraft.  1