Gesetz über die Auflösung der Schülerkrankenkasse des Kantons Freiburg
                            Gesetz über die Auflösung der Schülerkrankenkasse des  Kantons Freiburg  vom 22.09.1993 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.1994)  Der Grosse Rat des Kantons Freiburg  nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 17.  August 1993 über die  Auflösung der Schülerkrankenkasse des Kantons Freiburg;  auf Antrag dieser Behörde;  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Die Schülerkrankenkasse des Kantons Freiburg wird auf den 31.  Dezember
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1993 als öffentliche Krankenkasse aufgelöst.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Es werden aufgehoben:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  das Gesetz vom 20.  Dezember 1919 betreffend Errichtung einer Kran  -  kenversicherung für die Primarschulen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  das Gesetz vom 7.  Februar 1945 betreffend Ergänzung des Gesetzes  vom 20.  Dezember 1919 betreffend Errichtung einer Krankenversiche  -  rung für die Primarschulen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  das Gesetz vom 14.  Mai 1948 betreffend Einführung der Tuberkulose-  Versicherung für die obligatorisch gegen Krankheit versicherten Schü  -  ler.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            1  Das Gesetz vom 11.  Mai 1982 über die Krankenversicherung wird wie folgt  geändert:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4
                            1  Das Gesetz vom 18.  November 1971 betreffend Errichtung einer Schülerun  -  fallversicherung wird wie folgt geändert:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 5
                            1  Der Staatsrat verfügt die nötigen Massnahmen zur Auflösung der Schüler  -  krankenkasse und führt das Vermögen der Kasse, mit Ausnahme des Sicher  -  heitsfonds, Zwecken der Krankenversicherung zu.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Staatsrat wird mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt. Er bestimmt  den Zeitpunkt des Inkrafttretens.  1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Datum des Inkrafttretens: 1.  Januar 1994 (StRB vom 04.01.1994).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22.09.1993  Erlass  Grunderlass  01.01.1994  BL/AGS 1993 f 429 / d 432  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  22.09.1993  01.01.1994  BL/AGS 1993 f 429 / d 432