Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit
                            1. 7. 19 8 7 – 12  III  C/10  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum  Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit  (Erlassen von der Landsgemeinde am 3. Mai 1987)  1.   Der  Kanton  Glarus  tritt  dem  Konkordat  über  die  Schiedsgerichtsbarkeit  vom 27. März 1969 bei.  2.   Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  3.   Dieser  Beschluss  tritt  mit  der  Annahme  durch  die  Landsgemeinde  in  Kraft.