Schaffung eines Kindergarteninspektorates
                            1  Schaffung eines  Kindergarteninspektorates  RRB vom 22. Februar 1980  Der Regierungsrat des Kantons Solothurn  gestützt  auf  §  80  Absatz  2  des  Volksschulgesetzes  vom  14.  September
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1969
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  beschliesst :
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Auf den 16. Oktober 1980 wird das Inspektorat für die Kindergärten
                            eingerichtet  und  beim  Kantonalen  Schulinspektorat  die  Stelle  einer  halb-  amtlichen  kantonalen  Kindergarteninspektorin  geschaffen.  Der  Stellenin-  haberin kann ein Lehrauftrag am Kindergärtnerinnen-Seminar übertragen  werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Ebenfalls auf den 16. Oktober 1980 wird die zusätzliche Stelle einer
                            halbamtlichen Sekretärin errichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Der Kantonalen Kindergarteninspektorin werden nebenamtliche regio-
                            nale  Inspektorinnen  unterstellt.  Sie  nehmen  ihre  Tätigkeit  am  16.  April
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1981 auf. Das Erziehungs-Departement hat dem Regierungsrat zu gegebe-  ner Zeit die Wahlvorschläge zu unterbreiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. und 5. ...
                            2  )  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 413.111.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Ziff. 4 und 5 werden nicht abgedruckt, da sie interne Anweisungen enthalten.