Interkantonale Fachklassen für Fernseh- und Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker-Lehrlinge
                            1  Interkantonale Fachklassen für Fernseh-  und Radioelektriker- sowie Fernseh- und  Radioelektroniker-Lehrlinge  Vf des Erziehungs-Departementes vom 25. April 1977  Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn  gestützt  auf  Artikel  24  des  Bundesgesetzes  über  die  Berufsbildung  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                20. September 1963
                            1  ),  Artikel  19  der  Verordnung  vom  30.  März  1965  zum  Bundesgesetz  über  die  Berufsbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  und  auf  §  1  litera  e  der  Vollzugs-  verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 1977/1978 werden alle Fernseh- und Radio-
                            elektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker-Lehrlinge für den obliga-  torischen Unterricht interkantonalen Fachklassen zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Fernseh- und Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker-
                            Lehrlinge   des   ersten   Lehrjahres   der   Schulkreise   Grenchen,   Solothurn,  Balsthal  und  Olten  besuchen  den  Unterricht  an  der  Gewerbeschule  in  Brugg.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Fernseh- und Radioelektriker- sowie Fernseh- und Radioelektroniker-
                            Lehrlinge  der  Schulkreise  Breitenbach  und  Dornach  besuchen  den  Unter-  richt wie bisher an der Gewerbeschule der Stadt Basel.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Aufgehoben. Es gilt das BBG vom 19. April 1978; SR 412.10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV vom 9. November 1979; SR 412.101.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV SO vom 19. August 1986; BGS 416.112.