Gebührenordnung Schloss Waldegg
                            1  Gebührenordnung Schloss Waldegg  (Anhang zur Betriebsordnung Schloss Waldegg)  Schloss  Waldegg  in  Feldbrunnen-St.  Niklaus  ist  im  Besitze  des  Kantons  Solothurn und wird als Museum, Kultur- und Begegnungszentrum geführt.  Der Betrieb von Schloss Waldegg ist Teil des Globalbudgets des kantonalen  Amtes für Kultur und Sport. Zu den Leistungen auf Schloss Waldegg gehö-  ren  auch  kommerzielle  Angebote  wie  Apéroanlässe  und  Seminarien.  Für  die  damit  verbundene  Nutzung  der  Waldeggscheune  und  der  diversen  Räume im Schlossgebäude werden Gebühren erhoben. Seit Juni 2005 kön-  nen  auch  die  Orangerie  und  der  Orangeriegarten  für  öffentliche  und  pri-  vate Anlässe genutzt werden.  -  In den Gebühren sind elektrische Energie, Wasser und Heizung inbegrif-  fen.  Der  über  den  Normalgebrauch  hinausgehende  Bedarf  wird  separat  verrechnet.  -  Bei  personellen  Leistungen  wird  im  Minimum  eine  Stunde  verrechnet.  Angebrochene Stunden werden voll verrechnet.  -  Sind  für  eine  Leistung  keine  Gebührensätze  definiert,  werden  sie  ähnli-  chen Positionen zugeordnet.  Eintrittsgebühren Museum:  a)  während den regulären Öffnungszeiten:  Franken  Erwachsene  6.00  Inhaber/innen Carte jeunes,  Schüler/innen und Studenten/innen, AHV, Militär  Gruppen ab 10 Mitgliedern je Mitglied  4.00  Familien (ein oder zwei Elternteile mit ihren Kindern)  10.00  b)  ausserhalb der regulären Öffnungszeiten:  pro Person (sofern bewilligt)  10.00  c)  Schulklassen in Begleitung der Lehrkräfte sind von der  Eintrittsgebühr befreit.  d)  Für den ausschliesslichen Besuch der Cafeteria und des  Gartens werden keine Eintrittsgebühren erhoben.  e)  Der Konservator kann in besonderen Fällen eine von der  obigen Gebührenfestlegung abweichende Regelung tref-  fen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Raum-/Saalmiete (ohne Personalkosten):  Franken  -  Gartensaal für Apéroanlässe, pro Tag  400.00  -  Theatersaal für Seminarien und Bankette, pro Tag  700.00  -  Scheune für Seminarien, Apéroanlässe und Bankette, pro Tag  500.00  -  Schlosshof für diverse Outdooranlässe, pro Tag  500.00  -  Barockgarten für Apéroanlässe, pro Tag  700.00  -  Orangerie für Seminarien, Apéroanlässe und Bankette,  pro Tag  500.00  Personalkosten:  Franken  -  Hausdienste: Museumsaufsichten, Auf- und Abbauten, Rei-  nigung, Gästebetreuung, pro Stunde  (Abrechnung nach Aufwand)  50.00  -  Technische Dienste für Beratungen mit Konzeptarbeiten und  Bedienung der technischen Anlagen, pro Stunde  (Abrechnung nach Aufwand)  80.00  -  Führerinnen und Führer ohne Garten, pro Führung  mit Garten, pro Führung
                        
                        
                    
                    
                    
                100.00
120.00
                            -  Hochzeitsfotos im Barockgarten, Theatersaal und Galerie  ausserhalb der Museumsöffnungszeiten, pro Stunde  100.00  Schlussbestimmungen:  -  Mit dem schriftlichen Abschluss einer Miete gilt diese Benutzungs- und  Gebührenordnung als genehmigt.  -  Mit dem Vollzug dieser Ordnung wird die Betriebsleitung Schloss Wal-  degg beauftragt.  -  Bei allfälligen Streitigkeiten aus den Mietverträgen gilt der Gerichts-  stand Solothurn.  -  Der Leiter Schloss Waldegg ist befugt, in besonderen Fällen Gebühren  teilweise oder ganz zu erlassen.  Vom    Regierungsrat    am    21.    November    2006    genehmigt    (RRB    Nr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2006/2094).  Inkrafttreten am 1. Januar  2007.