Beitritt der Solothurnischen Gebäudeversicherung zum Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung
                            Beitritt der Solothurnischen  Gebäudeversicherung zum  Schweizerischen Pool für  Erdbebenversicherung  Vom 25. Oktober 1978 (Stand 25. Oktober 1978)  Der Kantonsrat von Solothurn  gestützt auf § 15 Absatz 2 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung,  Brandverhütung,   Feuerwehr   und   Elementarschadenhilfe   (Gebäudever  -  sicherungsgesetz) vom 24. September 1972
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
                        
                        
                    
                    
                    
                8. September 1978
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Die Solothurnische Gebäudeversicherung wird ermächtigt, dem Schweize  -  rischen Pool für Erdbebenversicherung vom 5. Dezember 1978 beizutreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Die Verwaltung der Solothurnischen Gebäudeversicherung wird mit dem  Vollzug beauftragt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1  Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  618.111  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Solothurn war Gründungsmitglied.  GS 87, 633
                        
                        
                    
                    
                    
                
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