Interkantonale Fachklassen für Netzelektriker-Lehrlinge in Bern
                            1  Interkantonale Fachklassen für  Netzelektriker-Lehrlinge in Bern  Vf des Erziehungs-Departementes vom 5. April 1979  Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn  gestützt  auf  Artikel  24  des  Bundesgesetzes  über  die  Berufsbildung  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                20. September 1963
                            1  ), Artikel 19 der Verordnung vom 30. März  1965
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ) zum  Bundesgesetz über die Berufsbildung und auf § 1 Absatz 1 litera f der Voll-  zugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  verfügt:  Mit Beginn des Schuljahres 1979/1980 werden alle Netzelektriker-Lehrlinge  für den obligatorischen Unterricht den Fachklassen für die Netzelektriker-  Lehrlinge der Gewerbeschule der Stadt Bern zugewiesen.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Aufgehoben. Es gilt das BBG vom 19. April 1978; SR 412.10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV vom 9. November 1979; SR 412.101.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV SO vom 19. August 1986; BGS 416.112.