Beschluss über die Genehmigung der Änderung beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt... (850.110)
Beschluss über die Genehmigung der Änderung beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt... (850.110)
Beschluss über die Genehmigung der Änderung beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss Art. 25 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEG)
1 bensunterhalt gemäss
1/2020
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997 II.
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen
1) und in die kantonale Geset- zessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) Amtsblatt 2019, S. 1479.