Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung der Grenzverlegung zwischen den Schulgemeinden Appenzell und Enggenhütten
                            betreffend  den Schu  gemeinden Appenzell und Enggenhütten  gestützt auf Art. 6 Abs. 2 des Schulgesetzes vom 29. April 1984,  besch  liesst:  Die gestützt auf die Vereinbarung zwischen dem Schulrat Appenzell und dem Schu  l-  rat  Enggenhütten  betreffend  Integration  der  Schulgemeinde  Enggenhütten  in  die  Schulgemeinde  Appenzell  vom  25.  April  2002,  welche  sich  auf  die  Beschlüsse  der  Schulgeme  inde  Enggenhütten  vom  6.  Februar  2002  und  der  Schulgemeinde  A  p-  penzell vom 22. März 2002 abstützt, bedingte Grenzverlegung zwischen der Schu  l-  gemeinde Appenzell und der Schulgemeinde Enggenhütten wird gestützt auf Art. 6  Abs. 2 des Schulgesetzes vom 29. Apri  l 1984 genehmigt.  II.  Der  Grossratsbeschluss  über  die  Grenzbeschriebe  der  Schulgemeinden  des  Ka  n-  tons Appenzell I.Rh. vom 29. November 1921 ist im Sinne von Ziff. I. anzupassen.  Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.