Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I. Rh. und St. Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
                            Kanton Appenzell Innerrhoden  Gegenrechtsvereinbarung zwischen den  Kantonen Appenzell I.Rh. und St.  Gallen über  die Befreiung von Zuwendungen von der  Erbschafts- und Schenkungssteuer  vom 13. September 1983 (Stand 6. Januar 1998)  Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. und der Regierungsrat  des Kantons St.  Gallen  vereinbaren:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Vermögenszuwendungen   durch   Verfügungen   von   Todes   wegen   oder  Schenkungen   zugunsten   nachstehender   Empfänger   im   anderen   Kanton  werden gegenseitig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit:  a)  zugunsten des Staates und seiner Anstalten;  b)  zugunsten der Bezirke und der Gemeinden sowie ihrer Anstalten;  c)  zugunsten der staatlich anerkannten Landeskirchen und ihrer Kirch  -  gemeinden;  d)  zugunsten juristischer Personen, die sich, ohne Erwerbs- oder  Selbsthilfezwecke zu verfolgen, öffentlichen oder ausschliesslich  gemeinnützigen Zwecken widmen und diese in einem der vertrags  -  schliessenden Kantone oder im allgemeinen schweizerischen Inter  -  esse erfüllen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 * ...
Art. 3
                            1  Diese Vereinbarung wird mit beidseitiger Unterzeichnung rechtsgültig. Sie  wird ab 1.  Januar 1984 angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4
                            1  Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten  auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  cGS Publikati  -  on
                        
                        
                    
                    
                    
                13.09.1983 01.01.1984 Erlass Erstfassung -
12.08.1996 12.08.1996 Art. 2 geändert -
06.01.1998 06.01.1998 Art. 2 aufgehoben -
                            Änderungstabelle – Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  cGS Publikati  -  on  Erlass  13.09.1983  01.01.1984  Erstfassung  -  Art. 2  12.08.1996  12.08.1996  geändert  -  Art. 2  06.01.1998  06.01.1998  aufgehoben  -