Verlegung der bischöflichen Wohnung
                            1  Verlegung der bischöflichen Wohnung  RRB vom 13. Mai 1921  Von  der  Unterzeichnung  der  Übereinkunft  zwischen  der  Regierung  des  Kantons  Solothurn  und  Herrn  Dr.  Jakobus  Stammler,  Hochw.  Bischof  von  Basel  und  Lugano,  in  Solothurn,  betreffend  Verlegung  der  bischöflichen  Residenz  in  das  Hallersche  Gebäude  an  der  Baselstrasse,  in  Solothurn,  wodurch  der  Staat  Solothurn  gegen  die  Ausrichtung  einer  jährlichen  Wohnungsentschädigung von 5000 Franken an den Bischof von der Pflicht  entbunden  wird,  diesem  eine  Wohnung  zur  Verfügung  zu  stellen,  wird  Vormerkung genommen.