Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk in Kraft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Er  ist  im  Amtsblatt  zu  veröffentlichen  und  in  die  kantonale  Gesetzes-  sammlung aufzunehmen.  Fussnoten:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  In Kraft getreten am 6. Dezember 1999 (Amtsblatt 1999, S. 1816).