Reglement über die Anerkennung des Abschlusszeugnisses der Diplommittelschule 2 (DMS 2) der Handelsschule des Kaufmännischen Vereins Baselland als kantonales Diplom
                            Reglement über die Anerkennung des  Abschlusszeugnisses der Diplommittelschule 2 (DMS 2)  der Handelsschule des Kaufmännischen Vereins  Baselland als kantonales Diplom  Vom 31. August 1984 (Stand 31. August 1984)  Die   Erziehungs-   und   Kulturdirektion   des   Kantons   Basel-Landschaft,   gestützt  auf §  33 der Berufsschulverordnung vom 19.  April 1977
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Abschlusszeugnis der Diplommittelschule 2 (DMS 2) der Handelsschule  des Kaufmännischen Vereins Baselland wird als kantonales Diplom aner  kannt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die   Unterzeichnung   des   Abschlussdiploms   erfolgt   durch   den   Vorsteher   der  Erziehungs- und Kulturdirektion und den Rektor der Schule.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Vor Drucklegung neuer Zeugnisformulare ist ein Entwurf der Erzie  hungs- und  Kulturdirektion zur Genehmigung vorzulegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  GS 26.348, SGS 685.12  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 28.660
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31.08.1984  31.08.1984  Erlass  Erstfassung  GS 28.660  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 28.660
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  31.08.1984  31.08.1984  Erstfassung  GS 28.660  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 28.660