Beschluss über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003
                            1.    Der Kanton Schaffhausen tritt der interkantonalen Verein-  barung  für  Schulen  mit  spezifisch-strukturierten  Angebo-  ten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.    Die  Zahlungsbereitschaft  des    Kantons  für  Angebote  der  Sekundarstufe I ist abh  ängig von der Bedingung, dass die  jeweilige Wohnsitzgemeinde des Schülers bzw. der Schü-  lerin  oder  bei  deren  Ablehnung  die  Erziehungsberechtig-  ten  die  Hälfte  des  zu  entri  chtenden  Schulgeldes  über-  nehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.    Das    Erziehungsdepartement  wird  ermächtigt  festzulegen,  von welchen angebotenen Ausbildungsgängen der Kanton  Schaffhausen  Gebrauch  machen  will  sowie  von  welchen  weiteren Bedingungen er  die Zahlungsbereitschaft abhän-  gig macht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.     Dieser  Beschluss  ist  zusammen  mit  der  Vereinbarung  im  Amtsblatt  zu  veröffentlichen  und  in  die  kantonale  Geset-  zessammlung aufzunehmen.