Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV)
                            Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur  Rahmenvereinbarung für die interkantonale  Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV)  Vom 25. Januar 2007 (Stand 14. April 2007)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf §  41  Bst.  b und i der Kantonsverfassung  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton Zug tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zu  -  sammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser   Beschluss   tritt   nach   unbenützter   Referendumsfrist   (§  34   der  Kantonsverfassung) oder nach der Annahme durch das Volk am Tage nach  der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft  2  )  .  1)  2)  Inkrafttreten am 14. April 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  25.01.2007  14.04.2007  Erlass  Erstfassung  GS 29, 169
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  25.01.2007  14.04.2007  Erstfassung  GS 29, 169