Interkantonale Fachklassen für Heizungszeichner-Lehrlinge in Bern und Basel
                            1  Interkantonale Fachklassen für  Heizungszeichner-Lehrlinge in Bern und  Basel  Vf des Erziehungs-Departementes vom 17. Februar 1975  Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn  gestützt  auf  Artikel  24  des  Bundesgesetzes  über  die  Berufsbildung  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                20. September 1963
                            1  ),  Artikel  19  der  Verordnung  vom  30.  März  1965  zum  Bundesgesetz  über  die  Berufsbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  und  auf  §  1  litera  e  der  Vollzugs-  verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 1975/1976 werden alle Heizungszeichner-
                            Lehrlinge  für  den  obligatorischen  Unterricht  interkantonalen  Fachklassen  für Heizungszeichner zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Heizungszeichner-Lehrlinge der Schulkreise Grenchen, Solothurn,
                            Balsthal  und  Olten  besuchen  den  Unterricht  an  der  Gewerbeschule  der  Stadt Bern.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Heizungszeichner-Lehrlinge der Schulkreise Breitenbach und Dornach
                            besuchen den Unterricht wie bisher an der Gewerbeschule der Stadt Basel.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Die Verfügung über den Unterricht für Heizungszeichner-Lehrlinge vom
16. Februar 1972 wird aufgehoben.
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                            1  )  Aufgehoben. Es gilt das BBG vom 19. April 1978; SR 412.10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV vom 9. November 1979; SR 412.101.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV SO vom 19. August 1986; BGS 416.112.