Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung
                            IV B/7/1  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur  Interkantonalen Universitätsvereinbarung  Vom 3. Mai 1998 (Stand 3. Mai 1998)  (Erlassen von der Landsgemeinde am 3.  Mai 1998)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom  20.  Februar 1997 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die mit dem Beitritt verbundenen finanziellen Verpflichtungen werden je  -  weils auf dem Budgetweg geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  SBE VII/1 20  1