Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
                            3. 5. 2009 – 33  II  G/1/1  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus  zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche  Beschaffungswesen  (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997)  1.  Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. Novem-  ber 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen  1)  bei.  2.  Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.  Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung  über das öffentliche Beschaffungswesen  (Erlassen von der Landsgemeinde am 3. Mai 2009)  1.  Der Kanton Glarus tritt der interkantonalen Vereinbarung vom 25. Novem-  ber 1994 / 15. März 2001 über das öffentliche Beschaffungswesen bei.  2.  Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2009 in Kraft.  1  Kanton Glarus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1997  1)