Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
                            II B/1/1  Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung  für die interkantonale Zusammenarbeit mit  Lastenausgleich  Vom 7. Mai 2006 (Stand 7. Mai 2006)  (Erlassen von der Landsgemeinde am 7.  Mai 2006)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton Glarus tritt der Rahmenvereinbarung vom 24.  Juni 2005 für die  interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dem Landrat wird die Kompetenz zum Abschluss der Verträge gemäss der  Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenaus  -  gleich übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  SBE X/2 93  1