Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell --> 412.013
                            Weisung  des Erziehungsdepartements  betreffend die Aufnahme von  Schülern an das Gymnasium Appenzell  vom 3. November 2009  Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh.,  in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998,  erlässt folgende Weisung:  Art. 1  In das Gymnasium können nur Schüler* aufgenommen werden  a)  aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;  b)  aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;  c)  für das Internat.  Art. 2  Mit  Ausnahme  der  Schüler  aus  Oberegg  und  Reute  können  nur  Schüler  in  das  Internat  eintreten,  die  ihren  Wohnsitz  ausserhalb  der  Kantone  Appenzell  I.Rh.  und  Appenzell  A.Rh.  haben.  Art. 3  Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.  Art. 4  Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen,  werden von dieser Weisung nicht berührt.  Art. 5  Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.  *   Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter.