Grossratsbeschluss zur Revision des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
                            Grossratsbeschluss  zur  Revision  des Konkordats über Massnahmen  gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen  vom  18. Juni 2012  Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,  gestützt auf Art. 27  Abs.  3  der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872  ,  beschliesst:  I.  Die  Änderungen  vom  2.  Februar  2012  des  Konkordats  über  Massnahmen  gegen  Gewalt  anlässlich  von  Sportveranstaltungen  vom  15.  November  2007  werden  g  e-  nehmigt.  II.  Dieser Beschluss  tritt mit  Annahme durch den Grossen Rat  in Kraft.