Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mi... (412.911)
Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mi... (412.911)
Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV)
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 3. Dezember 2018 (Stand 3. Dezember 2018) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung für Schu - len mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 bei.
Art. 2
1 Der Vollzug des Konkordats obliegt der Landesschulkommission.
Art. 3
1 Für geringfügige Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskomission zuständig.
Art. 4
1 Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
03.12.2018 03.12.2018 Erlass Erstfassung ---
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 03.12.2018 03.12.2018 Erstfassung ---