Grossratsbeschluss über die Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren Landesteiles des Kantons Appenzell I.Rh.
                            Kanton Appenzell Innerrhoden  Grossratsbeschluss über die  Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren  Landesteiles des Kantons Appenzell I.Rh.  v  om 29. November 1920  1  (Stand 1.  Mai 2022  )  Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.  Rh.,  gestützt  auf  Art.  27  Abs.  2  der  Kantonsverfassung  vom  24.  Wintermonat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1872,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  beschliesst:  Abgrenzung der Bezirke:  l. Grenzbeschrieb des Bezirkes Appenzell
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Grenze dieses Bezirkes zieht sich von der Einmündung des Gringelba-  ches  in  die  Sitter  diesem  rückwärts  entlang  bis  zu  dessen  Ursprung  beim  Nord, wo ein Mar  kstein steht. Von hier geht es in gerader Richtung der Lie-  genschaftsgrenze  zw  i  schen  Nord  und  Sollegg  entlang  auf  den  Grat  östlich  vom  Klosterspitz,  wo  wieder  ein  Bezirksmarkstein steht.  Von  hier  zieht  sich  die  Grenze  dem  Grat entlang über  Neuenalp,  wo  die  Grenzlinie  durch  zwei  Marksteine  fixiert  ist,  in  westlicher  Richtung bis  zur  Eckmarke  in  der  vorde-  ren Wasserschaffen, wo die drei Bezirke Appenzell, Gonten und Schwende  -  Rüte  ihre Grenzen gemeinsam haben. Bis hierher hat der Bezirk Appenzell  die Grenze mit  dem Bezirk Schwende  -  Rüte  gemeinsam. Von hier zieht sich  die  Grenze  in  gerader  Richtung  den  Hang  hinunter  bis  zum  Ursprung  der  Zöpfliquellen, diesem Wasserlauf entlang zum Kaubach, welcher bis zu sei-  ner Einmündung in die Sitter im oberen Blättli die Bezirks  grenze bildet. Von  hier  geht  die  Grenze  der  Sitter  entlang  bis  zur  Lank,  wo  sich  die  Grenzen  von  Haslen  und  Gonten  berühren.  Von  Wasserschaffen  bis  hierher  haben  Appenzell und Gonten die gleiche Grenzlinie. Von der Einmündung des Tab-  latbaches in die Sitter  zieht sich die Grenze hinauf bis zu dessen Ursprung  und  von  hier  in  gerader  Richtung  auf  den  Nagelfluhfelsen  auf Weesen,  wo
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mi  t  Revisionen  vom  1.  Dezember  2014  und  7  .  Februar  2022  (Inkrafttreten  1.  Mai
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2022)  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ingress abgeändert durch G  rRB vom 1. Dezember 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Mi  t Revision vom  7  . Februar  2022  (Inkrafttreten  1. Mai 2022)  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die  Bezirksgrenze  durch  einen  Eisenbolzen  fixiert  ist.  Von  hier  wied  e  rum  geht  die  Grenze  dem  Grate  nach  in  östlicher  Richtung  bis  z  ur  Landmark  Nr.  28 ins Jäcklisweid. Diese Strecke ist mit drei Marksteinen genauer fixiert.  Bis  hierher  haben  Appenzell  und  Haslen  die  Grenze  gemeinsam.  Von  der  Landmark Nr.  28 bildet die Kantonsgrenze zugleich auch die Bezirksgrenze  über  Weierweid,  Mendl  e  bächlein,  Möser,  Hackbühl  bis  zu  der  auf  dem  höchsten  Punkte  des  Hirschberges  stehenden  Landmark  Nr.  45.  Von  hier  weg geht die Grenze gemeinsam mit dem Bezirk  Schwende  -  Rüte westwärts  über den hohen Hirschberg und über Hütten bis zum U  r  sprung des Gugger-  loch  bächleins,  welche  Linie  durch  6  Bezirksmarksteine  genauer  fixiert  ist,  hierauf  dem  Guggerlochbächlein  entlang  bis  zu  dessen  Einmündung  in  die  Sitter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  , der letzteren entlang ein kleines Stück aufwärts bis zum Einlauf des  Gr  a  bens südlich des Bürgerheimstadel  s. Sodann diesem Graben rückwärts  folgend  bis hinter  das  Haus  von  Bankdirektor  Broger,  wo  eine  Marke  steht,  von hier über die Gaiserstrasse zum Lohmann  ’  schen Haus, wo wieder eine  Marke steht und von hier zu dem eingedeckten Graben, der zwischen Haus  und St  adel der Bierbrauerei hi  n  durchführt und in die Sitter einmündet. Vom  Einlauf  des  gedeckten,  durch  einen  Grenzstein  markierten  Grabens  in  die  Sitter,  zieht  sich  die  Grenze  die  Sitter  au  f  wärts  bis  wiederum  zur  Einmün-  dung des Gringelbächleins, wo der Grenzbes  chrieb begonnen wurde.
                        
                        
                    
                    
                    
                II. Grenzbeschrieb des Bezirkes Schwende - Rüte
                            2  Beginnend bei der Einmündung des Chlosbachs in die Sitter zieht sich die  Grenze dem Chlosbach entlang bis zu dessen Ursprung auf der Grenze  zwischen den Liegenschaften Nord und Sollegg.  Von dort bildet die  Liegenschaftsgrenze zwischen Blatterenspitz und Obere Sollegg gleichzeitig  die Bezirksgrenze bis zum Grat östlich des Klosterspitz. Die Grenze zieht  sich anschliessend dem Grat entlang in westlicher Richtung zur Neuenalp,  deren Gebäude  unmittelbar südlich der Bezirksgrenze im Bezirk Schwende  -  Rüte liegen. Von der Neuenalp verläuft die Bezirksgrenze weiterhin der  Krete entlang über das Hochmoor bis zur Eckmarke in der Vorderen  Wasserschaffen und von dort in nördlicher Richtung zur Eckmarke  , wo die  drei Bezirke Schwende  -  Rüte, Appenzell und Gonten zusammentreffen. Von  dieser Eckmarke zieht sich die Grenze zuerst der Liegenschaftsgrenze  zwischen Zöpfli und Vordere Wasserschaffen entlang Richtung Westen.  Danach folgt sie mehr oder weniger der K  rete Richtung Hintere  Wasserschaffen, Blatten, Scheidegg, Gross Chenner, Kapelle St.Jakob bis  auf den Kronberg. Die Gebäulichkeiten der genannten Alpen liegen alle  unmittelbar an der Grenze im Bezirk Schwende  -  Rüte, während die Kapelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Grenzverlegung auf Parzellen Kat. Nr. 1138 und Kat. Nr. 192 A/1489 gemäss GrRB  vom 9. Juni 1975.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mit Revision vom  7  . Februar  2022  (Inkrafttreten 1. Mai 2022)  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            St.Jakob knapp nördli  ch der Grenze im Bezirk Gonten liegt. Rund 35m  westlich des höchsten Punkts des Kronbergs verläuft die Grenze bei der  Eckmarke in einem spitzen Winkel Richtung Süden der östlichen und  schliesslich der südlichen Liegenschaftsgrenze der Alp Dorwees entlang b  is  zur Kantonsgrenze zu Appenzell A.Rh. Von hier an bildet die Kantonsgrenze  bis zum Säntis, wo die drei Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh. und  Appenzell I.Rh. auf dem höchsten Punkt beim Windmesserhäuschen  aneinandergrenzen auch die Bezirksgrenze. Fortan  ist diese über Altmann,  Saxerlücke, Hoher Kasten, Kamor bis zum Hörchelchopf identisch mit der  Kantonsgrenze zu St.Gallen. Vom Hörchelchopf, wo wiederum die Kantone  St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. aneinandergrenzen, führt die  Kantons  -  bzw. B  ezirksgrenze zu Appenzell A.Rh. auf dem Hügelrücken des  Hohen Hirschbergs über Brandegg zum Golterberg, wo sie auf die  Bezirksgrenze von Appenzell stösst. Von dort zieht sich die Grenze des  Bezirks Schwende  -  Rüte gemeinsam mit derjenigen des Bezirks Appenze  ll in  einem geometrischen Zickzack  -  Kurs, der durch Marksteine fixiert ist, über  Hütten zum Ursprung des Bleichewäldlibachs und diesem entlang bis zu  dessen Einmündung in die Sitter beim Hallenbad.  Von der Einmündung des Bleichewäldlibachs in die Sitter ve  rläuft die Gren-  ze rund 80m sitteraufwärts bis zur früheren Einmündung des Chüechlimoos-  bächleins.  Die  Bezirksgrenze  verläuft  sodann  in  südöstlicher  Richtung  dem  ehemaligen Verlauf dieses Bachgrabens nach, zuerst in gerader Linie durch  das Hallenbad hindurch  und dann mäandrierend, die Sitter  -  und zweimal die  Blattenrainstrasse  überquerend,  bis  zur  Gaiserstrasse.  Diese  wird  auf  der  Grenze  zwischen  den  Gebäuden  Nr.  300  und  Nr.  5,  Gaiserstrasse  17  und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19,  im  rechten  Winkel  überquert.  In  gerader  Linie  führt  die  B  ezirksgrenze  sodann  durch  das  Gebäude  Nr.  1972,  Gaiserstrasse  10b,  zur  Liegen-  schaftsgrenze   zwischen   den   Gebäuden   Nr.  213   und   Nr.   11,   Blumen-  rainstrasse 1 und 3, dieser entlang zur und über die Blumenrainstrasse, um  auf  der  Südseite  der  Strasse  im  rechten Wi  nkel  rund  9m  westwärts  zu füh-  ren, bevor sie auf der Liegenschaftsgrenze zwischen den Gebäuden Nr. 428  und  Nr.  1101,  Blumenrainstrasse  4  und  6,  nach  Süd  -  Südost  abbiegt.  Nach  rund  21m  verlässt  sie  die  vorgenannte  Liegenschaftsgrenze  und  steuert  in  einem  Zick  zackkurs  in  allgemein  südwestlicher  Richtung  auf  die  Gebäude  Nr. 29 und Nr. 30, Brauereiplatz 1a und 1b, zu, welche sie in gerader Linie  Richtung  Südwesten  durchschneidet,  zum  Brauereiplatz  gelangt,  diesen  in  derselben Richtung überquert und die Sitter err  eicht. Nach rund 70m bach-  aufwärts  trifft  die  Bezirksgrenze  auf  die  Einmündung  des  Chlosbachs  und  gelangt somit zum Ausgangspunkt dieses Grenzbeschriebs.
                        
                        
                    
                    
                    
                IV. Grenzbeschrieb des Bezirkes Schlatt - Haslen
                            Vom Einlauf des Tablatbächleins in die Sitter aufwärts  über Weesen und bis  hinab  zur  Kantonsmarke  Nr.  28  in  Jäcklesweidle  hat  der  Bezirk  Schlatt  -  Haslen seine  Grenze  mit  dem  Bezirk  Appenzell  gemeinsam.  Dieselbe  zieht  sich dem Tablatbäc  h  lein entlang bis zu dessen Ursprung südöstlich der Lie-  genschaft Schweize  r  hau  s, letztere zu Schlatt  -  Haslen gehörig. Von hier geht  die  Grenze  zum  Eisenbo  l  zen  auf Weesen,  mit  einer  Zwischenmark  bei  der  Kreuzung der Grenze mit dem Weg, der von der Rellen her zum Saul führt.  Vom Eisenbolzen auf Weesen zieht sich die Grenze dem Nagelflu  hgrat ent-  lang bis hinab zum Kantonsmarkstein Nr.  28 in Jäc  k  lesweidle. Diese Linie ist  durch  zwei  Zwischenmarken  genauer  fixiert.  Vom  Ka  n  tonsmarkstein  Nr.  28  an  bildet  die  Kantonsgrenze  bis  hinauf  zur  Steigershöhe  z  u  gleich  auch  die  Grenze des Bezirkes Schla  tt  -  Haslen. Sie zieht sich an den Ro  t  bach zu Stein  Nr.  27, hierauf dem Rotbach entlang bis zur Sutter’schen Fabrik, bzw. zu  den  Marksteinen  Nr.  26  und  25.  Von  hier  geht  die  Landesgrenze  über  die  Markste  i  ne  Nr.  24,  23,  22,  21,  20,19,  18,17,  16  und  15  wiederu  m  an  den  Rotbach,  der  dann  bis  zu  seinem  Einfluss  in  die  Sitter  die  Kantonsgrenze  bildet.  Von  hier  ab  geht  die  Grenze  dem  Sitterlauf  nach  aufwärts  bis  zum  Einfluss  des  Buchbaches,  diesem  letzteren  entlang  bis  zum  Einfluss  des  Kühbaches,  bzw.  bis  zum  Markst  ein  Nr.  14,  hierauf  dem  Kühbach  entlang  bis  zu  dessen  Ursprung  und von  hier  direkt  zum  Markstein  Nr.  13  auf  Stei-  gershöhe.  Von  diesem  Markstein  weg  verläuft  die  Grenze  gemeinsam  mit  derjenigen des Bezirkes Gonten bis zur Liegenschaftsgrenze zw  i  schen Stei-  ger  shöhe  und  Ochsenhöhe,  wo  ein  Markstein  steht;  sodann  dieser  Li  e  gen-  schaftsgrenze entlang bis an den Bach, wo wieder ein Markstein steht. Von  hier  ab  zieht  sich  die  Grenze  dem  Bach  entlang  bis  zu  dem  Bezirksmark-  stein  auf  der  Grenze  zwischen  der  Lichsweid  und  dem  Ebnet,  hierauf  dem  Kenner entlang auf den Grat, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Im wei-  teren  verläuft  die  Grenze,  die  Weid  Schatten  dem  Bezirk  Gonten  überlas-  send,  dem  Grat  entlang  über Obe  r  stein,  Kaies  (Rapisau),  Ronis,  Franzistlis  und Milpis bis  hinab zur Sitter, so dass beide Berketen und Berkethüsli noch  zu   Schlatt  -  Haslen   gehören.   Auf   dem   Übe  r  gang   vom   Kaiengrat   zum  Gschwendengrat oberhalb dem Berkethüsli ist die Grenze durch zwei Mark-  steine  fixiert.  Sodann  geht  die  Bezirksgrenze  wieder  hi  n  über  zum  Einlauf  des Tablatbächleins, wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
                        
                        
                    
                    
                    
                V. Grenzbeschrieb des Bezirkes Gonten
                            1  Die  Grenze  dieses  Bezirkes  zieht  sich  vom  Kantonsgrenzstein  Nr.  13  auf  Steiger  s  höhe  in  westlicher  Richtung  bis  zur  Grenze  der  Liegenschaft  Och-  senh  öhe, wo ein Markstein steht, sodann der Liegenschaftsgrenze zwischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mi  t Revision vom  7  . Februar  2022  (Inkrafttreten 1. Mai 2022)  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Steigershöhe  und  Oc  h  senhöhe  entlang  bis  an  den  Bach,  wo  wieder  ein  Markstein  steht.  Von  hier  ab  ve  r  läuft  die  Grenze  dem  Bach  entlang  bis  zu  dem  Bezirksmarkstein  auf  der  Grenze  zwischen  de  r  Lichsweid  und  dem  Ebnet. Von diesem Markstein geht die Grenze dem Kenner entlang und hin-  auf bis auf den Grat, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Im weiteren ver-  läuft  die  Grenze,  die  Weid  Schatten  dem  Bezirk  Gonten  übe  r  lassend,  dem  Grat  entlang  über  Ob  erstein,  Kaies  (Rapisau),  Ronis,  Franzistlis  und  Milpis  bis hinab zur Sitter, so dass beide Berketen und Berkethüsli noch zu Schlatt  -  Haslen  gehören.  Auf  dem  Übergang  vom  Kaiengrat  zum  Gschwendengrat  oberhalb  dem  Berkethüsli  ist die  Grenze  durch  zwei  Markst  eine  fixiert.  Von  der  Steigershöhe  bis  hinunter  zur  Sitter  hat  der  Bezirk  Gonten  die  Grenze  mit  dem  Bezirk  Schlatt  -  Haslen  gemeinsam.  Von  hier  ab  geht  die  Grenze  dem Sitterlauf aufwärts bis zur Einmündung des Kaubaches, diesem entlang  als gemeinsame Grenze  mit Appe  n  zell bis zu seinem Ursprung in den Zöpf-  liquellen. Von letzteren geht die Grenze in gerader Richtung auf den Grat in  der  vorderen  Wasserschaffen,  wo  die  gemeins  a  me  Grenze  zwischen  Ap-  penzell,  Gonten  und  Schwende  -  Rüte  durch  einen  Markstein  f  i  xiert  is  t.  Von  diesem Markstein geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen des B  e  zirkes  Schwende  -  Rüte  dem Grat entlang in westlicher Richtung über den Kronberg  und Dorwies bis zur Landmark Nr.  3 in der Nusshalde. Von hier ab bildet die  Kanton  s  grenze  gegen  Appenzell  A.  Rh.  zugleich  die  Bezirksgrenze.  Diese  verläuft  von  der  Nusshalde  bis  zum  Ursprung  des  Weissbaches,  diesem  entlang bis zu einem gro  s  sen Felsblock im Bach, mit einem eingemeisselten  Kreuz. Von diesem Felsblock zieht sich die Grenze in nordöstlicher Richtu  ng  über den Markstein Nr.  4 bis zum Markstein Nr.  5 auf Kollers Lauftegg, von  hier über die Döntschen  -  Lauftegg zum Markstein Nr.  6 und von hier in direkt  nördlicher Richtung zum Markstein Nr.  7 an den Kronbach hinunter. Von hier  aus zieht sich die Grenze ü  ber die Marksteine Nr.  8 und 9 in gerader Rich-  tung auf den Grat auf Knechtsegg, wo südlich vom Wohnhaus der Markstein  Nr.  10 steht. Von diesem Markstein aus geht die Grenze den Grat hinaus auf  die  Göbse  zum  Markstein  Nr.  11  und  von  hier  in  gerader  Ric  h  tung  auf  die  Hundwilerhöhe zum Markstein Nr.  12, sodann dem Grat entlang wieder hin-  unter bis zum Markstein Nr.  13 auf die Steigershöhe, wo der Grenzbeschrieb  begonnen wurde.