Reglement für die Diplomprüfungen an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
                            Reglement für die Diplomprüfungen  an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen  Fakultät der Universität Basel  Vom 17. Dezember 1991  Vom Erziehungsrat genehmigt am 1. Juni 1992  Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät beschliesst:  a. allgemeine bestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  b. spezielle bestimmungen  Astronomie  Vordiplomprüfung:  Physik (zwei Prüfungen), Mathematik.  Diplomprüfung:  Astronomie (zwei Prüfungen); zwei Wahlfächer (wovon mindestens  eines aus den Fächern Mathematik, Experimentalphysik, Theoreti-  sche Physik zu wählen ist).  Diplomarbeit:  vor der Diplomprüfung, Dauer sechs Monate.  Biologie I
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Vordiplomprüfung:
                            Botanik (Hauptnote), Mathematik, Chemie.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Vordiplomprüfung:
                            Zoologie (Hauptnote), Biochemie, Physik, Wahlrüstzeugfach (Stati-  stik, Informatik oder Erdwissenschaften).  Diplomprüfung:  a) Wahlfach (Prüfung kann auf Antrag nach den drei Nebengebiets-  prüfungen gemacht werden);  b) vier Studiengebiete (drei Nebengebiete, ein Hauptgebiet)  Schwerpunkt Botanik: drei botanische, ein zoologisches Nebenge-  biet/ e.  gebiet/e.  Kombination 2/2 ist möglich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Biologie II
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Vordiplomprüfung:
                            Mathematik, Experimentalphysik, Anorganische Chemie.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Vordiplomprüfung:
                            Organische Chemie, Physikalische Chemie, Biologie.  Bedingung zum Eintritt in das 3. Jahr des Normalstudienplans: be-  standene Vordiplomprüfungen.  Diplomprüfung:  a) mündliche Prüfung in gewählter Spezialrichtung;  b) schriftliche  Prüfungen  in  Biochemie,  Biophysikalischer  Chemie,  Molekularer Genetik, Zellbiologie (Durchschnitt ist Hauptnote).  Diplomarbeit:  vor der Diplomprüfung, Dauer während ganzem viertem Studien-  jahr, parallel zu vertieftem Studium der gewählten Spezialrichtung.  Chemie
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Vordiplomprüfung:
                            Chemie, Mathematik, Physik (die Note in Chemie zählt doppelt).
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Vordiplomprüfung:
                            Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie.  Diplomprüfung:  Chemie (Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische  Chemie, Analytische Chemie, Vertiefungsblöcke); Wahlfach.  Diplomarbeit:  Dauer ein Semester.  Erdwissenschaften  Vordiplomprüfung:  Einführung Erdwissenschaften, Mathematik, Physik oder Biologie I,  Chemie.  Diplomprüfung:  Erdwissenschaften, Wahlfach (die Note in Erdwissenschaften zählt  doppelt).  Diplomarbeit:  vor oder nach der Diplomprüfung, Dauer höchstens zwölf Monate.  Experimentalphysik  Vordiplomprüfung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geographie  Vordiplomprüfung:  Geographie, zwei Wahlfächer.  Diplomprüfung:  Geographie (zwei Hauptnoten), zwei Wahlfächer.  Diplomarbeit:  vor der Diplomprüfung, Dauer sechs Monate.  Mathematik  Vordiplomprüfung:  Mathematik (zwei Hauptnoten), Experimentalphysik oder Informa-  tik 1. Teil.  Diplomprüfung:  Mathematik (zwei Hauptnoten), Theoretische Physik oder Informa-  tik 2. Teil, Wahlfach.  Diplomarbeit:  vor oder unmittelbar nach der Diplomprüfung, Dauer vier Monate.  Pharmazie  Naturwissenschaftliche Prüfung:  Physik, Botanische und zoologische Biologie, inkl. Genetik, Allge-  meine  Botanik  und  Taxonomie  der  Arzneipflanzen,  Allgemeine  Chemie, Analytische Chemie*.  Pharmazeutische Grundfächerprüfung:  Organische Chemie*, Biochemie, Allgemeine und medizinische Mi-  krobiologie, Anatomie und Physiologie, Klinische Chemie*.  Assistentenprüfung:  keine universitäre Prüfung (siehe Eidg. Reglement).  Diplomprüfung:  Anorganische und analytische pharmazeutische Chemie*, Organi-  sche pharmazeutische Chemie*, Pharmakognosie und pharmazeuti-  sche Phytochemie*, Galenische Pharmazie und Biopharmazie*, All-  gemeine Pharmakologie, Klinische Pharmakologie.  * Praktische und mündliche Prüfungen.  Theoretische Physik  Vordiplomprüfung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ur- und Frühgeschichte  Vordiplomprüfung:  Ur- und Frühgeschichte (zwei Prüfungen), ein Wahlfach, zwei Aus-  weisfächer nach Wahl.  Diplomprüfung:  Ur- und Frühgeschichte (zwei Hauptnoten), zwei Wahlfächer.  Diplomarbeit:  im  allgemeinen  vor  der  Diplomprüfung,  Dauer  vier  bis  höchstens  sechs Monate.  Versicherungslehre  Vordiplomprüfung:  Versicherungslehre, Mathematik, 1. Wahlfach.  Diplomprüfung:  Versicherungslehre, Mathematik, 2. Wahlfach.  Diplomarbeit:  im allgemeinen nach der Diplomprüfung, Dauer vier Monate.  Diplom in Naturwissenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Um neue Bedürfnisse rasch berücksichtigen zu können, erlaubt die-  ses Diplom neue Fächerkombinationen. Geprüft wird in einem oder  in zwei Vordiplomexamen und einem Diplomexamen. Eines der im  Diplom geprüften Fächer erhält dadurch mehr Gewicht, dass darin  eine Diplomarbeit ausgeführt wird, deren Note doppelt zählt (Di-  plomfach).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Eine Fächerkombination kann von der Studentin oder vom Studen-  ten  bzw.  von  der  Fachvertreterin  oder  vom  Fachvertreter  des  Di-  plomfaches  vorgeschlagen  werden.  Die  Fachvertreterin  oder  der  Fachvertreter des Diplomfaches klärt mit den involvierten Prüfungs-  ausschüssen  ab,  ob  die  Fächerkombination  überhaupt  möglich  ist  und ob sie den üblichen Ansprüchen eines Diploms genügt. Nach  dieser Abklärung wird der Studien- und Examensplan der Fakultät  zur Genehmigung vorgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Wiederholt sich die gleiche Fächerkombination mehr als dreimal in-  nerhalb von vier Jahren, dann wird diese als neues Diplom den Be-  hörden zur Genehmigung unterbreitet.  c. übergangs- und schlussbestimmungen