Landesschulkommissionsbeschluss über Besonderheiten im Schulbetrieb am Gymnasium St.Antonius aufgrund der Corona-Pandemie
                            Kanton Appenzell Innerrhoden  Landesschulkommissionsbeschluss über  Besonderheiten im Schulbetrieb am  Gymnasium St.Antonius aufgrund der  Corona-Pandemie  (LSKB COVID-19 Gymnasium)  vom 18. Mai 2020 (Stand 18. Mai 2020)  Die Landesschulkommission des Kantons Appenzell I.Rh.,  gestützt auf auf Art. 6 Abs. 3 der Gymnasialverordnung  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Zweck
                            1  Dieser Beschluss regelt aufgrund der Corona-Pandemie das Erforderliche  für einen geregelten Betrieb am Gymnasium St.Antonius, insbesondere für  das Erlangen der Maturität und den Übergang ins neue Schuljahr.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Zeugnisse 2. Semester im Schuljahr 2019/20
                            1  Am Ende des Schuljahres werden für alle Schülerinnen und Schüler Zeug  -  nisse ohne Noten ausgestellt. Die besuchten Fächer enthalten den Vermerk  «besucht».
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Zeugnisse enthalten einen entsprechenden Vermerk zur Corona-Pan  -  demie.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Promotion
                            1  Der für das zweite Semester des Schuljahres 2019/20 getroffene Promoti  -  onsentscheid gilt grundsätzlich auch für den Übertritt ins Schuljahr 2020/21.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Nicht übernommen werden die für das zweite Semester des Schuljahres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2019/20 getroffenen Promotionsentscheide «nicht promoviert» (Repetition).  Die betroffenen Schülerinnen und Schüler gelten für das erste Semester des  Schuljahres 2020/21 als provisorisch promoviert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4 Maturitätsprüfungen im Schuljahr 2019/20
                            1  Es werden keine schriftlichen Prüfungen durchgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In besonderen Fällen können für die mündlichen Prüfungen Videoschaltun  -  gen eingesetzt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 5 Maturitätsnoten
                            1  Steht wegen des Verzichts auf das Setzen von Noten nach Art. 2 als Erfah  -  rungsnote für die Maturität lediglich eine Semesternote zur Verfügung, wird  diese zur Ermittlung der Maturitätsnote nach Art. 57 Abs. 2 lit. a und b des  Landesschulkommissionsbeschlusses zur Gymnasialverordnung herangezo  -  gen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 6 Zeitliche Geltung
                            1  Dieser Beschluss tritt am 8. Juni 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2024.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  cGS Publikati  -  on
                        
                        
                    
                    
                    
                18.05.2020 18.05.2020 Erlass Erstfassung 2020-13
                            Änderungstabelle – Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  cGS Publikati  -  on  Erlass  18.05.2020  18.05.2020  Erstfassung  2020-13