Beitritt zum Konkordat über die Vollstreckung von Zivilurteilen
                            1  Beitritt zum Konkordat über die  Vollstreckung von Zivilurteilen  Vom 20. Mai 1979  Der Kantonsrat von Solothurn  nach  Kenntnisnahme  von  Bericht  und  Antrag  des  Regierungsrates  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                29. September 1978
                            beschliesst:  I.
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat über die Vollstreckung von
                            Zivilurteilen vom 10. März 1977 bei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Die Zuständigkeiten der kantonalen Behörden nach diesem Konkordat
                            werden wie folgt bestimmt:  a)   Bescheinigung  der  Vollstreckbarkeit  nach  Artikel  3  Absatz  2:  Je  nach  Zuständigkeit  der  Gerichtsschreiber  des  urteilenden  Gerichts  oder der Friedensrichter.  b)  Vollstreckungsbehörde nach Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 8: Ober-  amtmann, in dessen Amtei die Vollstreckungsmassnahme fällt.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
                            II.  Dieser  Beschluss  unterliegt  der  Volksabstimmung.  Er  tritt  mit  der  Publika-  tion des Beitrittes in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ) in Kraft.  Inkrafttreten am 26. Juni 1979  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   )   Vgl. zur Verbindlichkeit des Konkordats. Verzeichnis in SR 276 (Anhang).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   )   AS 1979, 812.