Beschluss Nr. 2/2004 des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Annahme seiner Geschäftsordnung
                            Angenommen am 22. April 2004 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2004 (Stand am 29. Juni 2004)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr¹, im Folgenden «das Abkommen», insbesondere Artikel 21 Absatz 3,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹ SR 0.748.127.192.68
                        
                        
                    
                    
                    
                Einziger Artikel
                            Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses im Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Brüssel, 22. April 2004  | Für den Gemischten Ausschuss  | 
Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft:  | |
Der Leiter der Schweizerischen Delegation:  | 
Anhang
Geschäftsordnung des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz ²
                            ² Diese Geschäftsordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern eingesehen oder verlangt werden.