Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft
                            Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst  zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt  und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft  Vom 10. Juni / 29. April 1975  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bestätigt hiermit  folgende Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung  in Augst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Bevor die vom Kanton Basel-Stadt überlassenen Grundstücke defi-
                            nitiv für die Erhaltung antiker Ruinen verwendet werden, wird die  Abteilung Kantonsmuseum und Altertumsschutz der Erziehungsdi-  rektion des Kantons Basel-Landschaft die Zustimmung des Regie-  rungsrates von Basel-Stadt einholen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Eine volle Steuerfreiheit für den Liegenschaftsmitbesitz des Kantons
                            Basel-Stadt in Augst kann von seiten des Regierungsrates nicht zuge-  sichert werden, da der Gemeinde Augst das Recht zusteht, Grund-  steuern zu erheben. Bis heute besteht auch von seiten der Gemeinde  volle Steuerfreiheit. Sollte diese einmal aufgehoben werden, so er-  klärt sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bereit,  diese Grundsteuer zu Lasten der Betriebsrechnung der Abteilung  Kantonsmuseum und Altertumsschutz zu übernehmen.  Basel, den 10. Juni 1975  Im Namen des Regierungsrates  Der Präsident: Jenny  Der Staatsschreiber: Frei  Liestal, den 29. April 1975  Im Namen des Regierungsrates  Der Präsident: Meier  Der Landschreiber: Guggisberg