Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst zwischen dem Regierungsrat... (497.810)
Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst zwischen dem Regierungsrat... (497.810)
Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft
Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Vom 10. Juni / 29. April 1975 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bestätigt hiermit folgende Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst:
1. Bevor die vom Kanton Basel-Stadt überlassenen Grundstücke defi-
nitiv für die Erhaltung antiker Ruinen verwendet werden, wird die Abteilung Kantonsmuseum und Altertumsschutz der Erziehungsdi- rektion des Kantons Basel-Landschaft die Zustimmung des Regie- rungsrates von Basel-Stadt einholen.
2. Eine volle Steuerfreiheit für den Liegenschaftsmitbesitz des Kantons
Basel-Stadt in Augst kann von seiten des Regierungsrates nicht zuge- sichert werden, da der Gemeinde Augst das Recht zusteht, Grund- steuern zu erheben. Bis heute besteht auch von seiten der Gemeinde volle Steuerfreiheit. Sollte diese einmal aufgehoben werden, so er- klärt sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bereit, diese Grundsteuer zu Lasten der Betriebsrechnung der Abteilung Kantonsmuseum und Altertumsschutz zu übernehmen. Basel, den 10. Juni 1975 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Jenny Der Staatsschreiber: Frei Liestal, den 29. April 1975 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Meier Der Landschreiber: Guggisberg