Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn
                            Bereinigung der Wappen der Bezirke des  Kantons Solothurn  Vom 28. März 1941 (Stand 1. Januar 1988)  Es wird Kenntnis genommen von der Bereinigung der Bezirkswappen des  Kantons Solothurn, wie sie vom Staatsarchiv unterm 11. März 1941 vorge  -  legt wird, und  beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Der durch das Staatsarchiv beantragten Bereinigung der Wappen der Be  -  zirke des Kantons Solothurn wird die Genehmigung erteilt. Danach haben  als Bezirkswappen folgende Wappendarstellungen zu gelten:  a)  Bezirk Solothurn: Geteilt von Rot und Silber.  b)  Bezirk Lebern: In Rot goldener Pfahl, belegt mit zwei und einem hal  -  ben, schwarzen, geraden Sparren.  c)  Bezirk Bucheggberg: In Gold drei pfahlweise gestellte fünfblättrige,  rote Rosen mit goldenen Butzen und grünen Kelchblättern.  d)  *  Bezirk Wasseramt: Fünfmal schräglinks geteilt von Rot und Silber.  e)  *  Bezirk   Thal:   In   Rot   auf   silbernem   zackigem   Dreiberg   silberner,  rechtsblickender Falke mit gespreiteten Flügeln (nach Vorlage).  f)  *  Bezirk Gäu: Zweimal geteilt von Rot, Silber und Schwarz.  g)  Bezirk Olten: In Silber grüner Dreiberg mit drei grünen, rotstämmi  -  gen Tannen.  h)  Bezirk Gösgen: Schräglinks geteilt von Rot und Silber.  i)  Bezirk Dorneck: In Silber zwei schwarze, abgewendete Angeln (nach  Vorlage).  j)  Bezirk Thierstein: In Gold auf grünem Dreiberg, schreitende (auf je  -  dem Berg ein Fuss), rote Hindin mit gesträussten Ohren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Als massgebende Vorlagen gelten die mit diesem Beschluss genehmigten  Wappenskizzen.   Sie   sind   mit   den   Stempeln   der   Staatskanzlei   und   des  Staatsarchivs zu versehen und im Staatsarchiv aufzubewahren.  GS 75, 214
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                08.06.1986 01.01.1988 § 1 Abs. 1, d) geändert -
08.06.1986 01.01.1988 § 1 Abs. 1, e) geändert -
08.06.1986 01.01.1988 § 1 Abs. 1, f) geändert -
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                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Abs. 1, d) 08.06.1986 01.01.1988 geändert -
§ 1 Abs. 1, e) 08.06.1986 01.01.1988 geändert -
§ 1 Abs. 1, f) 08.06.1986 01.01.1988 geändert -
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