Regierungsratsbeschluss betreffend die Reservationsgebiete in der Gemeinde Augst, Zone Kraftwerk-Stausee und Ergolz
                            Regierungsratsbeschluss betreffend die  Reservationsgebiete in der Gemeinde Augst, Zone  Kraftwerk-Stausee und Ergolz  Vom 12. Januar 1960 (Stand 12. Januar 1960)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Einwohner  -  gemeindeversammlungsbeschlüsse von Augst vom 7. Oktober 1959 und der  Gemeinde Pratteln vom 30. November 1959, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Rhein-Stausee oberhalb des Kraftwerkes Augst bis zur Einmündung der  Ergolz in den Rhein sowie die ganze Ergolz von ihrer Einmündung in den  Rhein bis zur Gemeindegrenze von Füllinsdorf werden als Reservation erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sämtliche Ufergehölze an der Ergolz werden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  im Gemeindebann Augst als Wildschongebiete,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  im Gemeindebann Pratteln als Vogelschutzgehölze erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  In und über der Ergolz und den Ufergehölzen von der Einmündung in den  Rhein bis zur Gemeindegrenze von Füllinsdorf/Augst-Pratteln darf die Jagd  nicht ausgeübt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Der Regierungsratsbeschluss Nr. 434 vom 11. Februar 1958
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   wird aufgeho  -  ben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Amtsblatt 1958 I 256.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 21.607
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.01.1960  12.01.1960  Erlass  Erstfassung  GS 21.607  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 21.607
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  12.01.1960  12.01.1960  Erstfassung  GS 21.607  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 21.607