Beschluss des Regierungsrates betreffend Einschreibegebühr für verspätete Anmeldungen für die staatlichen Kindergärten
                            Beschluss des Regierungsrates betreffend Einschreibegebühr  für verspätete Anmeldungen für die staatlichen Kindergärten  Vom 13. April 1977  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst:  Bei den staatlichen Kindergärten wird für Anmeldungen, die ohne  triftigen Grund nach Ablauf der offiziell publizierten Anmeldefristen  erfolgen, durch die Schulleitung eine Einschreibegebühr von Fr. 10.–  erhoben.  Dieser Beschluss ist zu publizieren; er tritt auf Beginn des Schuljah-  res 1977/78 in Wirksamkeit.