Unterhalt der korrigierten Oesch
                            1  Unterhalt der korrigierten Oesch  RRB vom 16. März 1982
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Die vom Amt für Wasserwirtschaft mit den Einwohnergemeinden Su-
                            bingen,  Oekingen  und  Horriwil  vereinbarte  Regelung  über  den  Unter-  halt  der  korrigierten  Oesch  und  ihrer  Nebenbäche  wird  rückwirkend  auf den 1. Januar 1982 genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. ...
                            1  )  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Nicht publiziert.