Grossratsbeschluss betreffend die Unterzeichung des Ostschweizerischen Schulabkommens
                            Grossratsbeschluss betreffend die  Unterzeichung des  Ostschweizerischen Schulabkommens  vom 30. November 1987  Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh.,  gestützt auf Art. 16 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 26. April 1987,  beschliesst:  I.  Die  Standeskommission  wird  ermächtigt,  das  Ostschweizerische  Schulabkommen  (Teilabkommen 3) zu unterzeichnen. Ihr obliegt auch der Vollzug.  II.  Die  Koordinationsstelle  im  Sinne  des  Art.  11  der  Vereinbarung  wird  von  der  Stan-  deskommission bestimmt.  III.  Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.