Tarifordnung Archäologie und Museum Basel-Landschaft
                            Tarifordnung Archäologie und Museum Basel-Landschaft  Vom 7. Juli 2011 (Stand 1. Januar 2013)  Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, gestützt auf §  6  Absatz  8 der Dienst  -  ordnung vom 21.  November 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   des Amts für Kultur beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Eintrittspreise
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 * Eintritt Dauer- und Sonderausstellungen
                            1  Einzeleintritt normal: 8  Fr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Einzeleintritt reduziert: 6  Fr.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Reduzierter Eintritt
                            1  Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis):
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  Personen in Ausbildung (unter 26 Jahren)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  AHV-Bezügerinnen und Bezüger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  Militärdienstleistende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.  Gruppen ab 10 Personen (nur Einzeleintritt)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Freier Eintritt
                            1  Am ersten Sonntag im Monat ist der Eintritt generell frei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Freien Eintritt geniessen ferner (mit Nachweis):
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  Kinder (unter 13 Jahren)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  IV-Bezügerinnen und Bezüger sowie deren Begleitperson
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  Schulklassen sowie Gruppen in Ausbildung und max. 5 Begleitpersonen  (alle Schultypen, Ausbildungsstätten, inkl. Fachhochschulen und Univer  -  sitäten)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.  Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtsvorbereitung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e.  *  Inhaberinnen und Inhaber von Museumspässen und Ausweisen, die zum  freien Eintritt berechtigen (gemäss aktuell gültiger Tarifliste z.B. Oberrhei  -  nischer Museums-Pass, Colour Key)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f.  Mitglieder museumszugewandter Institutionen (ICOM, VMS, Freundes  -  kreis Museum BL, Stiftung Museen Baselland, Baselland Tourismus)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g.  Medienschaffende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  GS 32.331, SGS 146.71  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 37.0623
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            h.  Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen ihres Fachgebie  -  tes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            i.  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung Archäologie und Mu  -  seum sowie ihre Angehörigen/Freunde
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Spezielle Arrangements
                            1  Die Tarife für spezielle Arrangements (z.B. Familienpass, Basel Card, Ferien  -  pass, Mein Museum, etc.) richten sich nach der aktuell gültigen Tarifliste.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Museumspädagogische Angebote
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Führungen für Gruppen
                            1  Generell 160  Fr. Schulklassen BL und BS frei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Gebühren für die Führung sind zusätzlich zu den Eintrittspreisen zu be  -  zahlen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Weitere Veranstaltungen und museumspädagogische Angebo -
                            te
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Museumsleitung bestimmt fallweise und aufwandsbezogen die Tarife für  Publikumsveranstaltungen und museumspädagogische Angebote.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Miete des Kultursaales
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Bewilligung
                            1  Der Kultursaal im Erdgeschoss des Museum.BL kann - nach Bedarf mit sei  -  nen technischen Einrichtungen - auf Gesuch hin gemietet werden. Es besteht  kein Anspruch auf Miete.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Veranstaltungen des Museum.BL, andere öffentliche kulturelle und gemein  -  nützige Anlässe sowie Veranstaltungen von Behörden geniessen - in dieser  Reihenfolge - in der Regel Vorrang vor kommerziellen Anlässen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Über die Bewilligung von Mietgesuchen entscheidet die Museumsleitung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Tarife
                            1  Als Grundgebühr ist zu entrichten:  für nicht kommerzielle Veranstaltungen (kulturelle oder gemeinnützige Veran  -  staltungen, Versammlungen, Sitzungen, Apéros, öffentlicher und privater Na  -  tur)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  *  300  Fr.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 37.0623
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  *  ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  für kommerzielle Veranstaltungen: 1'000  Fr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Zur Grundgebühr hinzu kommen die Benutzungsgebühren für technische Ein  -  richtungen sowie Kosten für Dienstleistungen des Museumsbetriebspersonals  (z.B. Hausdienst, Sonderöffnung, Auf-/Abbau-, Aufräum- und Reinigungsarbei  -  ten) nach Stundenaufwand gemäss der jeweils aktuellen Tarifliste.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 * Informationspflicht
                            1  Die Gesuchstellerinnen und -steller haben die Museumsleitung über Subven  -  tionen bzw. Sponsoren für die geplante Veranstaltung zu informieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 *
                            Anlässe des Kantons
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Offizielle Anlässe kantonaler Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind  für diese kostenlos (Einladung der Landeskanzlei, des Regierungsrates usw.).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Ausnahmen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 Reduktion oder Erlass
                            1  Sämtliche  Gebühren   können  in  begründeten   Fällen  (wirtschaftliche   Lage,  Zweck einer Veranstaltung) reduziert oder ganz erlassen werden. Es besteht  kein Anspruch auf Reduktion oder Erlass.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Eine Reduktion oder ein Erlass ist ausgeschlossen, wenn eine Nutzerin oder  ein Nutzer von dritter Seite Zuwendungen (insbesondere Sponsoring) für eine  Veranstaltung erhalten hat.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Zuständig für den Entscheid ist die Museumsleitung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Schlussbestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12 Aufhebung bisherigen Rechts
                            1  Der Entscheid vom 28. Juni 2002
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion  betreffend   Eintrittspreise   und   Tarife   zur   Vermietung   des   Kultursaales   im  Kantonsmuseum wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13 Inkrafttreten
                            1  Diese Tarifordnung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2011 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  In der Gesetzessammlung nicht publiziert.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 37.0623
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            07.07.2011  01.07.2011  Erlass  Erstfassung  GS 37.0623
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08.06.2012  01.01.2013  § 1  totalrevidiert  GS 37.983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08.06.2012  01.01.2013  § 3 Abs. 2, lit. e.  geändert  GS 37.983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08.06.2012  01.01.2013  § 8 Abs. 1, lit. a.  geändert  GS 37.983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08.06.2012  01.01.2013  § 8 Abs. 1, lit. b.  aufgehoben  GS 37.983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08.06.2012  01.01.2013  § 9  totalrevidiert  GS 37.983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08.06.2012  01.01.2013  § 10  totalrevidiert  GS 37.983  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 37.0623
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  07.07.2011  01.07.2011  Erstfassung  GS 37.0623
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983
§ 3 Abs. 2, lit. e. 08.06.2012 01.01.2013 geändert GS 37.983
§ 8 Abs. 1, lit. a. 08.06.2012 01.01.2013 geändert GS 37.983
§ 8 Abs. 1, lit. b. 08.06.2012 01.01.2013 aufgehoben GS 37.983
§ 9 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983
§ 10 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983
                            * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 37.0623