Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Graubünden und Freiburg betreffend die Befreiung von der Erbschaftssteuer
                            1  Gegenrechtsvereinbarung  vom 30. Dezember 1955 und 3. Februar 1956  zwischen den Regierungen  der Kantone Graubünden und  Freiburg betreffend die Befreiung von der  Erbschaftssteuer  Die  Gegenrechtsvereinbar  ungen,  die  zwischen  de  m  Kanton  Freiburg  und  anderen   Kantonen   betreffend   die  Erbschafts-   und   Schenkungssteuern  abgeschlossen wurden, sind nich  t in der BDLF veröffentlicht.