Dringlicher Grossratsbeschluss zur Ausrichtung von Beiträgen an Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten zur Unterstützung für basel-städtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
910.212
                            Vom 13. Mai 2020 (Stand 17. Mai 2020)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  , nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates
                        
                        
                    
                    
                    
                20.0645.01 vom 8. Mai 2020,
                            Zweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Vermieterinnen  und  Vermieter  von  ungekündigten  Geschäftsliegenschaften,  die  sich  mit  ihrer  Mie-  Finanzierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Zu diesem Zweck wird ein Betrag von 18 Millionen Franken bereitgestellt.  Kreis der Berechtigten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Beitragsberechtigt  sind Vermieterinnen  und Vermieter,  die  Geschäftsräumlichkeiten  an  Mieterinnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die  Parteien  des  Mietverhältnisses  dürfen  nicht  denselben  wirtschaftlich  Berechtigten  vertreten  und  Voraussetzungen für Ausrichtung der Beiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Beitragsberechtigt  sind  Vermieterinnen  und  Vermieter  von  Geschäftsliegenschaften  im  Kanton  Ba-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Kein Anspruch auf Ausrichtung eines Beitrags besteht dann, wenn die Mieterin oder der Mieter wäh-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3    Der  Anspruch  auf  Ausrichtung  eines  Beitrags  besteht  dann,  wenn  die  Mieterin  oder  der  Mieter  die
                        
                        
                    
                    
                    
                910.212
                            Berechnung und Umfang des Anspruchs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Sind die Voraussetzungen gemäss Ziff. 3 und 4 erfüllt, entschädigt der Kanton der Vermieterin oder  Einreichen des Gesuchs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die  Vermieterinnen  und Vermieter reichen  das  Gesuch  zusammen  mit  der  von  beiden Mietparteien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Mit  dem  Gesuch  wird  die  Bestätigung  der  Mieterin  oder  des  Mieters  eingereicht,  wonach  während
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Das Gesuch ist beim zuständigen Departement bis zum 30. September 2020 einzureichen.  Prüfung der Gesuche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Über ordnungsgemäss und vollständig eingereichte Gesuche entscheidet ein vom Regierungsrat ein-  Abwicklung der Gesuche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Das zuständige Departement ist für die Abwicklung der Gesuche zuständig. Es richtet dazu ein Sek-  Anrechnung und Dauer des Anspruchs auf Beiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Der Anspruch auf Beiträge erfolgt rückwirkend auf 1. April 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Der Anspruch auf Beiträge bleibt bestehen, bis der Bundesrat die ausserordentliche Lage (Notrecht)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Beiträge,  die  auf  der  Grundlage  falscher  Angaben  zugesprochen  wurden,  können  zurückgefordert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Werden auf Bundesebene Unterstützungsleistungen für die Senkung von Mietzinsen von Geschäfts-