Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
                            1  Beitritt zur Interkantonalen  Vereinbarung über die Harmonisierung  der Baubegriffe (IVHB)  Vom 14. Dezember 2011  Der Kantonsrat von Solothurn  gestützt auf Artikel 72 und 119 der Verfassung des  Kantons Solothurn (KV)  vom 8. Juni 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Re  gierungsrates vom
                        
                        
                    
                    
                    
                27. September 2011 (RRB Nr. 2011/2093)
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Solothurn tritt der im Anhang wiedergege benen Interkan-
                            tonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Ba  ubegriffe (IVHB)  vom 22. September 2005 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Kantonsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung ge gebenenfalls nach
Artikel 7 IVHB zu kündigen.
3. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.
                            KRB Nr. SGB 167/2011 vom 14. Dezember 2011.  Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Refere  ndum.  Die Referendumsfrist ist am 16. April 2012 unbenutz  t abgelaufen.  Inkrafttreten am 1. Juli 2012.  Publiziert im Amtsblatt vom 1. Juni 2012.   ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )    BGS 111.1.