Dekret betreffend die Gewährleistung der berufsbegleitenden oder teilweise berufsbegleitenden Weiterbildung mit Maturitätsabschluss
                            1)  ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)   beitritt;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Dieses Dekret tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Es ist zusammen mit der  Vereinbarung  über  die  Thurgauisch-Schaffhauserische  Maturitätsschule  für  Erwachsene  vom  13.  April  1993  im  Amtsblatt  zu  veröffentlichen  und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Es ersetzt das gleichnamige Dekret vom 23. Oktober 1989.  Fussnoten:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)   SHR 410.100.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)   SHR 413.511.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)   SHR 413.512.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)    Amtsblatt 1993, S. 1031.