Wegleitung der Erziehungsdirektion des Kantons Schaffhausen für die Massnahmen bei der Organisation und Durchführung von Schüler- und Jugendskilagern
                            1)   des Kantons  Verantwortung    der  Lagerleiter  beson-  Prüfung  des  Standortes  des  Lagers,  seiner  Anmarsch-  und  Zu-  fahrtswege, des Übungsgeländes und der möglichen Touren durch  Sachverständige.  Kontrolle,  ob  sich  die  in  Frage  kommenden  Leiter  nicht  nur  für  den Skiunterricht, sondern auch in charakterlicher Hinsicht eignen  und über welche Erfahrung sie verfügen.  Schaffung  von  Möglichkeiten  für  die  Weiterbildung  von  Ski-  lager- und Tourenleitern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beschaffung  von  Rettungsmaterial,  sofern  kein  örtlicher  Ret-  tungsdienst vorhanden ist. (Für Touren ausserhalb von gesicherten  Pisten  sind  notwendig:  2  bis  3  Lindenmannsonden,  1  Lawi-  nenschaufel,  1  Rettungsschlitten-Improvisation,  1  zusammenleg-  bare  Kramerschiene,  1  Rucksackapotheke  mit  Verbandmaterial,  Karte, Kompass.)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Für die Halter und Vermieter von Unterkunftsstätten:  Einrichtung einer Radioempfangsstation oder einer Telephonver-  bindung, damit die Wetternachrichten und der Bericht des Eidge-  nössischen  Schnee-  und  Lawinenforschungsinstitutes  auf  Weiss-  fluhjoch abgehört werden können (Tel. 162).  Anschaffung  von  Sanitäts-  und  Rettungsmaterial,  wenn  kein  ört-  licher Rettungsdienst vorhanden ist.  Beratung  des  Lagerleiters  über  die  Übungs-  und  Tourengebiete  und über die Lawinenverhältnisse.  Wenn  ein  örtlicher  Rettungsdienst  vorhanden  ist,  Meldung  des  Lagers und der Kurse an den betreffenden Chef.  Anschaffung  und  periodische  Kontrolle  von  Feuerlöschgeräten.  Studium von allfälligen Massnahmen bei Brandausbruch.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Für die Lagerleiter  :  Verbindungsaufnahme   mit   dem   örtlichen   Rettungsdienst   und  Kenntnisnahme vom vorhandenen Material; Telephonnummer des  Chefs,  Standorte  der  Rettungsschlitten,  Organisation  des  Ret-  tungsdienstes.  Welcher  Arzt  ist  am  schnellsten  erreichbar?  Wie  kann  der  Arzt  das Touren- oder Unterkunftsgebiet am schnellsten erreichen?  Welche  Leiter  können  den  Transport  von  Verletzten  oder  Kran-  ken übernehmen?  Wo befinden sich Wiederbelebungsgeräte?  Wie  können  Rettungsflugwacht  und  Lawinenhundeführer  ange-  fordert werden?  Jeder  Lagerleiter  und  dessen  Gehilfen  haben  sich  immer  wieder  Rechenschaft darüber zu geben, was sie im Falle eines Unglückes,  auch bei Aussenstehenden, als Chef tun würden.  B. Weisungen, die strikte eingehalten werden müssen:  Abseits  von  gesicherten  Routen  dürfen  keine  Touren  unternom-  men  werden,  ohne  vorher  das  Lawinenbulletin  konsultiert  zu  ha-  ben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesperrte  Gebiete  dürfen  unter  keinen  Umständen  begangen  werden  .  Im  Zweifelsfalle  hat  man  sich  bei  der  bestehenden  Si-  cherheitsorganisation   und   bei   erfahrenen   oder   kundigen   Ein-  heimischen zu erkundigen.  Bei unsichern Verhältnissen  muss   man auf Touren verzichten.  Bei  Touren  abseits  der  Pisten  nimmt  der  Leiter  das  notwendige  Sicherheits- und Rettungsmaterial mit.  Die  Schüler  sind  bei  Beginn  eines  Lagers  auf  das  Verhalten  bei  Lawinengefahr und in Lawinen aufzuklären.  Kurse  des  Schweizerischen  Turnlehrer-