Verordnung des Obergerichts über die Schätzungs- und Rekurskommissionen
                            1)   ,  mit  der  betreffenden  Behörde  Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Das  Regierungsrat festgesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    und in die kantonale Ge-  Konstituierung  Besoldung  In-Kraft-Treten