Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1/2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Schaffhauser Rechtsbuch 1997
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.3  Dauer und Gliederung des Studiums
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen  gliedert  sich  in  ein  Basisstudium  (1.  Studienjahr)  und  ein  Diplom-  studium (2. und 3. Studienjahr).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Das  Basisstudium  wird  mit  den  Zwischenprüfungen  und  der  Eig-  nungsabklärung,  das  Diplomstudium  mit  den  Diplomprüfungen  ab-  geschlossen.   4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.4   2)    Forschung  und  Entwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Die  Pädagogische  Hochschule  Schaffhausen  betreibt  Forschung  und  Entwicklung  in  Kooperation  mit  anderen  Hochschulen.  Sie  er-  nennt  einen  Leiter  bzw.  eine  Leiterin  für  den  Bereich  Forschung  und  Entwicklung.  Der  Bereich  Forschung  und  Entwicklung  bezieht  nach Möglichkeit die Dozierenden der verschiedenen Fachbereiche  ein und bietet Ausbildungsmodule für die Studierenden an.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Rahmen  und  Modalitäten  werden  durch  die  Schulleitung  festge-  legt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.      Die      Ausbildungsstandards  Die  Ausbildung  an  der  Pädagogischen  Hochschule  Schaffhausen  richtet sich nach Standards, die Wissen, Können und Umsetzungs-  absichten  von  angehenden  Lehrpersonen  beschreiben.  Diese  ent-  sprechen  denjenigen  der  Pädagogischen  Hochschule  Zürich.  Sie  sind auf der Website der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen  veröffentlicht.  Das  Verfolgen  und  Erreichen  der  Standards  weisen  die  Studierenden  in  den  Diplomprüfungen,  in  einer  Vertiefungsar-  beit  und  in  einem  Portfolio  nach.  Das  Portfolio  wird  während  der  ganzen Ausbildung erarbeitet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Allgemeine Merkmale der Studiengänge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.1     Semesterstruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Das Studium für Lehrpersonen der Kindergartenstufe, der Kinder-  garten-  und  Unterstufe  sowie  der  Primarstufe  dauert  drei  Jahre,  aufgeteilt in sechs Semester und sechs Zwischensemester.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   In den Zwischensemestern finden Praktika, weitere Lehrveranstal-  tungen und Prüfungen statt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1/2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Schaffhauser Rechtsbuch 1997
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    In  den  Bereichen  Deutschkompetenz  sowie  Bildung  und  Erzie-  hung  werden  im  Verlauf  des  zweiten  Semesters  Zwischenprüfun-  gen abgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3    Basiskompetenzprüfungen  oder  Akzessprüfungen  sind  im  Basis-  studium  in  den  Fachbereichen  Mathematik,  Bewegung  und  Sport,  Gestalten, Musik und Fremdsprachen (Primarstufe) vorgesehen. In  diesen  Fächern  können  die  Studierenden  Basiskompetenzmodule  belegen, um Grundkompetenzen zu erwerben oder zu festigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4    In  allen  Fachbereichen  werden  im  Verlauf  des  ersten  Jahres  fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte vermittelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5    Während  des  Basisstudiums  wird  bei  allen  Studierenden  die  Be-  rufseignung  abgeklärt.  Wichtige  Anhaltspunkte  liefern  hierfür  u.a.  die  Erfahrungen  aus  der  Berufspraktischen  Ausbildung  (Praktika  und Tagespraxis).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Bis Ende des zweiten Semesters hat die definitive Wahl des Stu-  dienganges  zu  erfolgen.  Bis  dann  ist  ein  Wechsel  ohne  Studien-  zeitverlängerung  möglich,  doch  müssen  unter  Umständen  stufen-  spezifische   Inhalte   nachgeholt   werden.   Einzelheiten   regelt   die  Schulleitung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7    Wahl  Fachbereiche  (des  Studienganges  Primarstufe):  Die  Wahl  der  Fachbereiche  erfolgt  bereits  bei  der  Anmeldung  an  die  Päda-  gogische  Hochschule  Schaffhausen.  Das  Basisstudium  bietet  die  Möglichkeit, Einblick in die verschiedenen Fachbereiche zu gewin-  nen und die vorgenommene Wahl nochmals zu überprüfen.   5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Studiengänge Kindergartenstufe sowie  Kindergarten- und Unterstufe   5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1   5)     Fachbereiche und Anzahl der Module  Die  Studiengänge  Kindergartenstufe  sowie  Kindergarten-  und  Un-  terstufe umfassen die Fachbereiche:  –    Schulfeld, berufspraktische Ausbildung  –    Bildung und Erziehung  –    Beziehungsgestaltung, Führung, Kommunikation  –    Fachausbildung: Fachdidaktik, Fachwissenschaft  –    Recht,    Gesundheitsförderung  –    Lernfelder  –    Forschung und Entwicklung  –    Vertiefungen  Anzahl ECTS-Punkte Total 180
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)   Er kann verschiedene Ziele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1/2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Schaffhauser Rechtsbuch 1997  –    Fachausbildung: Fachdidaktik, Fachwissenschaft  –    Medienbildung, Recht, Gesundheitsförderung  –    Lernfelder  –    Forschung und Entwicklung  –    Vertiefungen  Anzahl ECTS-Punkte Total 180
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)     Fachausbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Fachausbildung umfasst die folgenden obligatorischen stufen-  relevanten Fachbereiche:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  –    Deutsch  –    Mathematik  –    Natur, Mensch, Gesellschaft  –    Medien und Informatik  –    Erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Aus den folgenden fünf Fächern sind drei auszuwählen:  -    Zweite Fremdsprache (Englisch oder Französisch)  -    Bewegung und Sport  -    Bildnerisches    Gestalten  -    Musik  -    Technisches    Gestalten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.3   4)  Vertiefungen   5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Studierenden können durch die Wahl von Vertiefungen in ih-  rer  Ausbildung  Schwerpunkte  setzen.  Der  Vertiefungsbereich  um-  fasst 5% bis 8% der Ausbildungszeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)   Er kann verschiedene Ziele  haben:  -     Vertiefung  in  einem  Ausbildungsbereich  (z.B.  Bildung  und  Er-  ziehung, Deutsch, Gestalten, Sport)  -    Zusatzqualifikation   für   besondere   Aufgaben   innerhalb   des  Schulbereichs (z.B. Sonderpädagogik, Theater)  -    Erleichterung der Studien- oder Berufsmobilität (z.B. durch Be-  such von Modulen an einer anderen Hochschule)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Die  Studierenden  wählen  Module  aus  dem  Vertiefungsangebot  der  Pädagogischen  Hochschule  Schaffhausen  aus.  Sie  können  auch  Module  aus  dem  Angebot  anderer  Hochschulen  wählen  (in  Absprache mit der Schulleitung).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3    Ein  abgeschlossenes  oder  begonnenes  Studium  mit  entspre-  chenden   Abschlüssen   oder   Teilabschlüssen   an   einer   anderen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)   und in die kantonale Ge-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1/2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  Schaffhauser Rechtsbuch 1997
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  Fassung  gemäss  ERB  vom  22.  Juni  2016,  in  Kraft  getreten  am
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. September 2016 (Amtsblatt 2016, S. 1035).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)  Fassung von Satz 2 gemäss ERB vom 22. Juni 2016, in Kraft getre-  ten am 1. September 2016 (Amtsblatt 2016, S. 1035).