Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen
                            1)   , Art. 4 des Organisa-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)   , Art. 5 des Gemeindegesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)   ,  ng einer bürgerfreundlichen und  en  die  Stadt  und  der  Kanton  die  Lebensmittelkontrolle,  durch  das  Amt  für  Lebensmit  telkontrolle  und  Umweltschutz  (ALU) in Zusammenarbeit mit der städtischen Lebensmittel-  kontrolle gemäss den nachstehenden Ziffern 2 - 7.  durch  den  Kantonstierarzt  oder  di  e  Kantonstierärztin  (Vete-  rinäramt)  mit  dem  Veterinärdienst  der  Stadt  Schaffhausen  gemäss den nachstehenden Ziffern 8 - 10.  petenzen  der  Stimmberechtigten  barung nicht eingeschränkt.  Zweck und  Geltungsbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen  II.         Lebensmittelkontrolle
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Die städtische Lebensmittelkontrolle wird unter Beibehaltung ihrer
                            gesetzlichen  Aufgaben  und  Kompetenzen  dem  ALU  zur  Zusam-  menarbeit  zugewiesen.  Eine  weitergehende  Integration  bleibt  als  Option für die Zukunft vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Das  ALU  übernimmt  die  administrative    und  fachliche  Leitung  der  städtischen  Lebensmittelkontrolle  und  stellt  deren  Stellvertretung  sicher.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Es stellt dem städtischen Lebensmittelkontrolleur einen angemes-  senen Arbeitsplatz einschliesslich der notwendigen Infrastruktur zur  Verfügung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Der Tätigkeitsbereich der städtischen Lebensmittelkontrolle bleibt  grundsätzlich im bisherigen Umfang erhalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Dazu gehören insbeso  ndere folgende Aufgaben:  Lebensmittelkontrolle  gemäss  Bundesrecht  und  Risikoana-  lyse des ALU,  Bauberatung und Bauabnahm  en im Lebensmittelbereich,  Spezialaufträge des  Gesundheitsreferates der Stadt,  Information des Gesundheitsreferates der Stadt mittels:  -  Inspektionsberichte mit Beanstandungen,  -  Untersuchungsberichte mit Beanstandungen,  -  alle Untersuchungsberichte Trinkwasser,  -  alle Badewasserberichte,  -  monatlicher Zusammenzug aller Inspektionen,  -  allenfalls weitere Informationen,  -  Tätigkeitsbericht für Geschäftsbericht des Stadtrates.  Entgegennahme  von  Klagen  über  Bau-  und  Wohnungshy-  giene,  Führung  der  Buchhaltung  und    Abrechnung  mit  den  Gewer-  bebetrieben (Probe  nvergütung),  Preiskontrolle wie vom Bund vorgeschrieben,  Leistungsziel  Lebensmittel-  kontrolle  Leistungs-  auftrag des ALU  Aufgaben der  städtischen  Lebensmittel-  kontrolle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Organisation  der  Pilzkontrolle  der  Stadt  Schaffhausen  mit  Führung  der  entsprechenden    Konten  der  Stadt  Schaffhau-  sen,  Lebensmittelkontrolle der Gemeinde Hemmental,  Archivierung der Akten.  Entgelt  weitergehende  Leis-  ALU  für  Leitung,  Stellvertretung  und  Mit-  keiten  und  Infrastruktur  (inkl.  Experti-  ss separater Aufstellung abgegolten.  gung zusätzlicher Leistungen gemäss  Personalunion,  zusätzlich  zu  Bezug von  weitergehenden  Leistungen  Dienstverhältnis  Finanzieller  Beitrag der  Stadt  Schaffhausen  an das ALU  Leistungsziele  Veterinärwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 9
                            Leitung, Organisation und Aufsicht der  -  Fleischkontrolle  (Schlachttier-  und  Fleischuntersuchung,  Probeentnahmen,   Tierschutz-   und   Tierseuchenüberwa-  chung)  -  Kontrolle  der  Fleischverarbeitung  in  Schlachtanlagen  an-  gegliederten  Betrieben  sowi  e  in  Betrieben  mit  Exportzu-  lassung  -  Entsorgung der tierischen Abfälle  (Tierkörperbeseitigung)  -  Pferdekontrolle.  Administration,  inkl.  Archivierung  der  Akten,  und  Personalfüh-  rung in den Bereichen  gemäss vorstehendem Absatz 1.  Personelle und finanzielle Entscheidungen gemäss der Kompe-  tenzdelegation Veterinärdienst.  Erstellen  des  Budgets  und  Rech  nungsführung  der  entspre-  chenden Kostenstellen der Stadt.  Vorbereitung von Anträgen zu Handen des Stadtrates.  Fachliche Auskünfte gegenüber Medien.  Information des Gesundheitsreferates der Stadt mittels:  -  Besprechungen  mit  der  Vorsteherin  bzw.  dem  Vorsteher  des  Gesundheitsreferates  der  Stadt  Schaffhausen  i.  R.  halbjährlich sowie im Rahmen   der Budgetvorbereitung und  bei Bedarf.  -  Jahresbericht mit Statistik.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 10 Die Stadt Schaffhausen stellt die Räumlichkeiten für die Arbeits-
                            plätze   des   Kantonstierarztes   und   seines   Personals   an   der  Schlachthofstrasse  23,  8200  Schaffhausen,  sicher.  Für  die  Benüt-  zung  durch  das  kantonale  Veterin  äramt  vergütet  der  Kanton  der  Stadt die Hälfte der gesamten Mietkosten (einschl. Nebenkosten).  Aufgaben der  Leitung  Räumlichkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  ). Die Vorsteherin bzw. der Vorsteher wird wie im Leistungs-  r das jeweils zuständige Ge-  dienst/Lebensmittelkontrolle  e  für  die  beiden  Bereiche  ntrolleurs  anfallen  (Lebens-  gen führen, Bussen, Gebühren  derzeit geändert werden.  Ende  des  folgenden  Jah-  d  auf  den  1.  Januar  2003  in  Aufsicht und  anwendbares  Recht  Ä  nderung der  Vereinbarung  Vertragsdauer,  Auflösung der  Vereinbarung  Inkrafttreten der  Vereinbarung