Beschluss über den Beitritt zur Übereinkunft vom 26. März 1828 für die Organisation des Bistums Basel
                            1)  ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Dieser  Beschluss  ist  zusammen  mit  dem  Konkordatstext  und  den  für  den  Beitritt des Kantons erforderlichen Zusatzverträgen nach deren Inkrafttre-  ten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    im  Amtsblatt  zu  veröffentlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    und  in  die  kantonale  Gesetzes-  sammlung aufzunehmen.  Fussnoten:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)   SHR 101.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    In Kraft getreten am 19. Juli 1978.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    Amtsblatt 1978, S. 729.