Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr
                            Kanton Appenzell Innerrhoden  Standeskommissionsbeschluss über die  Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr  (StKB BKöV)  vom 28. September 2021 (Stand 1. Januar 2022)  Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,  gestützt auf Art. 5 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom
                        
                        
                    
                    
                    
                24. April 2016 (GöV),
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils
                            1  Die Bezirke des inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten des öf  -  fentlichen Verkehrs mit folgendem Verteilschlüssel:  a)  Bezirk Appenzell  40%  b)  Bezirk Schwende  16%  c)  Bezirk Rüte  26%  d)  Bezirk Schlatt-Haslen  8%  e)  Bezirk Gonten  10%
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Nach einer Fusion zum Bezirk Schwende-Rüte trägt dieser die Anteile der  beiden Bezirke Schwende und Rüte, also 42%.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Geltungsdauer
                            1  Diese Kostenaufteilung gilt für die Jahre 2022 bis 2026.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Inkrafttreten
                            1  Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  cGS Publikati  -  on
                        
                        
                    
                    
                    
                28.09.2021 01.01.2022 Erlass Erstfassung 2021-30
                            Änderungstabelle – Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  cGS Publikati  -  on  Erlass  28.09.2021  01.01.2022  Erstfassung  2021-30