Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule (Maturitäts- und Fachmittelschule) während der Corona-Pandemie
                            itäts  - und  -19-  Promotionsordnung  - und Fachmittelschule)  -19-Verordnung 2 des Bundesrates  ärz 2020 sowie Art. 70 Abs. 1 Schulgesetz vom 27.   April  -   und  Maturitätsverordnung)  vom  -Verordnung)  vom  Gegenstand  und Geltungs-  bereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Pandemie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Sie  hat  Gültigkeit  für  die  Abteilungen  der  Kantonsschule  (Maturi-  täts  -   und  Fachmittelschule),  an  denen  der  Präsenzunterricht  am
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8. Juni 2020 oder später wieder aufgenommen werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Diese Verordnung bezweckt, für die Schülerinnen und Schüler nach-
                            teilige  Konsequenzen  infolge  der  die  Schulen  betreffenden  M  nahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu vermeiden.  II.  Zeugnisse und Beurteilungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2019 / 2020 ein Zeugnis.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die Beilage weiterer Formulare oder Berichte ist untersagt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Bei den 1. und 2. Klassen der Maturitätsschule sowie den 1.  sen der Fachmittelschule enthält das Zeugnis keine Noten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunt  errichts aus und bestätigt  den Besuch der Fächer.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Bei Fächern, die im Schuljahr 2020 / 2021 nicht mehr unterrichtet  werden  und  am  Ende  des  Schuljahres  2019  /  2020  nicht  benotet  werden dürfen, werden die Noten im Zeugnis des ersten Semesters  des  Schuljahr  es  2020  /  2021  ausgewiesen.  Sie  basieren  auf  den  Leistungen des Schuljahres 2019 / 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Bei  den  3.  Klassen  der  Maturitätsschule  und  den  2.  Klassen  der  Fachmittelschule enthält das Zeugnis Noten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunterrichts aus.  Zweck  Zeugnis  Ausstellung  Zeugnis 1. und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Klassen Ma-  turitätsschule  und 1. Klassen  Fachmittel  -  schule  Ausstellung  Zeugnis 3.   Klas-  sen Maturitäts-  schule und 2.  Klassen Fach-  mittelschule
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -  und Matu-  -Verordnung.  ir-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)   und  in die kantonale Ge-  Promotion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.   und 2. Klas-  sen Maturitäts-  schule und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.   Klassen  Fachmittel  -  schule  Promotion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.   Klassen Ma-  turitätsschule  und 2. Klassen  Fachmittel  -  schule  Pr  omotion 4.  Klassen Maturi-  tätsschule und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3. Klassen  Fachmittel-  schule  Inkrafttreten