Verordnung betreffend die Pfand-, Leih- und Rückkaufsanstalten
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)   darf die Anstalt keine Verträge abschliessen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)   nie weder teilweise noch ganz beseitigt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die Anstalten haben ihr Warenlager gegen Feuerschaden zu versichern und sind eintretenden Falles bis auf Höhe des  Beilage zu vorstehender Verordnung  Formulare für Leih- und Rückkaufsscheine  Leihschein Nr.  Datum der Pfandübergabe:  Bezeichnung und Beschreibung des Pfandobjektes:  Verkehrswert des Pfandobjektes:  Name, Stand und Wohnort des Pfandgebers:  Betrag des Darleihens in Worten:  Zinsen und Gebühren, einschliesslich Versicherung gegen Feuerschaden:  Dauer des Darleihens:  Rückgabe des Pfandes:  Gerichtliche Versteigerung oder Zuweisung an Zahlungsstatt:  Übertragung an:  Bemerkungen:  Name des  Pfandgebers:  Name des  Pfandnehmers:  Rückkaufsschein Nr.  Datum des Verkaufes:  Bezeichnung und Beschreibung der verkauften Gegenstände:  Name, Stand und Wohnort des Verkäufers:  Betrag des Ankaufspreises:  Betrag des Rückkaufspreises, einschliesslich Gebühren und Versicherung gegen Feuerschaden:  Termin des Rückkaufes:  Verlängerung des Rückkaufstermines:  Tag des Rückkaufes:  Tag der Wiederveräusserung durch den Händler:  Art der Wiederveräusserung:  Bemerkungen:  Name des Käufers:  Name des