Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
                            Kanton Appenzell Innerrhoden  Einführungsverordnung zur  Bundesgesetzgebung über den Schutz vor  Gefährdungen durch nichtionisierende  Strahlung und Schall  vom 24. Oktober 2022 (Stand 24. Oktober 2022)  Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,  gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen  durch nichtionisierende Strahlung und Schall vom 16. Juni 2017 und Art. 27  Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 24.  Wintermonat 1872,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Nichtionisierende Strahlung in Solarien
                            1  Zuständige kantonale Behörde für Kontrollen betreffend den Schutz vor  Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung im Bereich der Verwen  -  dung von Solarien ist das Interkantonale Labor.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Nichtionisierende Strahlung in der Kosmetik
                            1  Zuständige kantonale Behörde für Kontrollen betreffend den Schutz vor  Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung im Bereich der Verwen  -  dung von Produkten für kosmetische Zwecke ist das Gesundheitsamt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Veranstaltungen mit Schall
                            1  Zuständige kantonale Behörde für Kontrollen betreffend den Schutz vor  Gefährdungen durch Schall an Veranstaltungen ist das Amt für Umwelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4 Laserpointer
                            1  Zuständige kantonale Behörde für den Vollzug des Verbots von Laserpoin  -  tern ist die Kantonspolizei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  cGS Publikati  -  on
                        
                        
                    
                    
                    
                24.10.2022 24.10.2022 Erlass Erstfassung 2022-36
                            Änderungstabelle – Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  cGS Publikati  -  on  Erlass  24.10.2022  24.10.2022  Erstfassung  2022-36