Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung von Beschlüssen des Katholischen Administrationsrates betreffend die Grenzbereinigung der Kirchgemeinden Lenggenwil und Niederhelfenschwil sowie die Aufhebung der Kapellgenossenschaft Lienz
                            Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung von Beschlüssen  des Katholischen Administrationsrates betreffend die  Grenzbereinigung der Kirchgemeinden Lenggenwil und  Niederhelfenschwil sowie die Aufhebung der  Kapellgenossenschaft Lienz  vom 25. April 1972 (Stand 25. April 1972)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  beschliessen:  1  I.  (1.)  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1  In Anwendung von Art.  2  Abs.  1 zweiter Satz des Gesetzes über die Besorgung  der Angelegenheiten des katholischen und des evangelischen Konfessionsteiles  vom 25.  Juni 1923
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   werden folgende Beschlüsse des Katholischen Administrations  -  rates genehmigt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Umteilung der Höfe Beckenen, Hölzern, Freihof, Zwick und Strässle von der  Kirchgemeinde Lenggenwil zur Kirchgemeinde Niederhelfenschwil.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Aufhebung der Kapellgenossenschaft Lienz und deren Einverleibung in die  Kirchgemeinde Rüthi.  II.  (2.)  Ziff.  2  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss wird ab 25.  April 1972 angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  nGS 8, 117. In Vollzug ab 25. April 1972.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt I nicht zusätzlich mit Ziff. 1 bezeichnet. Diese  wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  sGS  171.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt II nicht zusätzlich mit Ziff. 2 bezeichnet. Diese  wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  8, 117  25.04.1972  25.04.1972  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25.04.1972  25.04.1972  Erlass  Grunderlass  8, 117