Verordnung über die Einreihung subventionierter Funktionen
                            Verordnung über die Einreihung subventionierter  Funktionen  vom 02.02.2021 (Fassung in Kraft getreten am 01.02.2022)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf das Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal StPG);  gestützt auf das Subventionsgesetz vom 17. November 1999 (SubG);  gestützt auf den Beschluss vom 19. November 1990 über die Einreihung der  Funktionen des Staatspersonals;  gestützt auf das Reglement vom 11. Juni 1991 über das Verfahren zur Bewer  -  tung und Einreihung der Funktionen des Staatspersonals;  gestützt auf den Beschluss vom 29. Juni 1999 über das System zur Bewer  -  tung der Funktionen des Staatspersonals;  in Erwägung:  Am 20. August 2013 erteilte der Staatsrat ein globales Mandat zur Bewertung  der Kaderfunktionen, das auch die Funktion  Direktor/in einer sonder- oder  sozialpädagogischen Institution   umfasst.  In Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal und Organisation haben die  Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) und die Direktion für Erzie  -  hung, Kultur und Sport (EKSD) beschlossen, zwei unterschiedliche Funktio  -  nen zu schaffen, und zwar die Funktion  Direktor/in einer sonder- oder sozi  -  alpädagogischen Institution   für die GSD und die Funktion  Direktor/in einer  sonderpädagogischen Einrichtung   für die EKSD.  Die Verordnung vom 31. August 2017 über die Einreihung subventionierter  Funktionen   enthält   bereits   einige   subventionierte   Funktionen,   die   in   einer  neuen Verordnung für eine vollständige Aufstellung der bewerteten subven  -  tionierten Funktionen aufzuführen sind.  Auf Antrag der   Finanzdirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  In den subventionierten Institutionen, die in die Zuständigkeit der Direktion  für   Gesundheit   und   Soziales   und   der   Direktion   für   Bildung   und   kulturelle  Angelegenheiten fallen, werden die im Folgenden aufgeführten Funktionen  bis zur Höhe der angegebenen Einreihung subventioniert:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  Bereits bewertete Funktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Betagtenbetreuer/in  KL 8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Hauspfleger/in  KL 10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Haushalthilfe  KL 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Schwesternhilfe (Referenzfunktion in der Ein  -  reihung der Funktionen des Staates: Pflegeassis  -  tent/in)  KL 5–7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.  Rettungssanitäter/in  KL 17
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.  Aktivierungstherapeut/in  KL 5–7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7.  Sozialpädagogin/Sozialpädagoge  KL 17–18
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8.  Pflegedienstleiter/in (Pflegeheim)  KL 23–25
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9.  Pflegeleiter/in Spitex  KL 21–24
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10.  Sozialpädagogin/Sozialpädagoge im Werkstatt  -  bereich  KL 16–17
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11.  Sanitätsleitstellendisponent/in  KL 15–16
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.  Pädagogische Leiterin/Pädagogischer Leiter in  einer Sonderschule  KL 23–24
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.  Transportsanitäter/in  KL 15–16
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  Neu geschaffene Funktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Direktor/in einer sonder- oder sozialpädagogi  -  schen Institution  KL 26–32
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Direktor/in einer sonderpädagogischen Einrich  -  tung  KL 28
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Direktion für Bildung  und kulturelle Angelegenheiten erlassen Weisungen für die Anwendung die  -  ser Verordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02.02.2021  Erlass  Grunderlass  01.01.2021  2021_012
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.02.2022  Art. 1 Abs. 1  geändert  01.02.2022  2022_018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.02.2022  Art. 2 Abs. 1  geändert  01.02.2022  2022_018  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  02.02.2021  01.01.2021  2021_012